Es passieren am Tag so viele unvorhergesehene Dinge, dass man sie selten an einer Hand abzählen kann. Befindet man sich in der Betreuungsfunktion, ist es sinnvoll, sich gegen konkrete Situationen abzusichern – und zu versichern. Werden Meerschweinchen oder Katzen gesittet, sind die Schäden dieser kleineren Tiere durch die private Haftpflichtversicherung des Tierhalters zumeist abgedeckt. Fällt das Wildledersofa also unbeabsichtigt den Krallen des spazierengehenden Hausschweinchens zum Opfer, übernimmt, wenn nicht es sich nicht um die eigene Couch handelt, in den meisten Fällen diese Versicherung die Schadensregulierung.
Hundehaftpflicht
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt indes keine Schäden, die von größeren Tieren verursacht werden. Darunter fallen z.B. Pferde, Ponys, Esel und Hunden jeglicher Größe. Die Haftpflichtversicherung für den Hund betrifft den Hundesitter indirekt: Beschädigt ein zu betreuender Hund das Eigentum des Hundesitters, kann diese Versicherung den Tierhalter vor der privaten Regulierung schützen. Einen Überblick über Versicherungen gibt es z.B. im Internet bei Vergleichen-und-sparen.de.
Private Haftpflichtversicherung
Neben der Hundehaftpflicht, die dem Hundehalter finanzielle Absicherung bietet, besteht auf Seiten des Hundesitters die Möglichkeit, eine Erweiterung seiner privaten Haftpflichtversicherung vorzunehmen. Übernimmt ein Hundesitter gelegentlich die Betreuung eines oder mehrerer Tiere ist ein solcher Zusatz – „Betreuung im Auftrag“ – dringend zu empfehlen.
Unser Experte, der Leiter für Sachversicherungen beim Finanz- und Vermögensberater MLP Michael Schwarz, erklärt das oben angeführte Szenario wie folgt: Beißt der Hund Frido einem Mann in der Obhut des Tiersitters ins Bein, greife hier die gewerbliche Haftpflicht des Hundesitters. Beaufsichtigt man privat einen Hund, springe die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein. In diesem Fall sei die Erweiterung des Hütens fremder Hunde in der privaten Haftpflichtversicherung aber ebenso wichtig, da der Geschädigte auch Schadensersatzforderungen gegen den Tierbetreuer geltend machen könne.
Ein „versicherndes“ Wörtchen sprechen
Entscheiden sich Tiersitter und Besitzer für ein Betreuungsverhältnis, ist es ratsam Versicherungsfragen direkt anzusprechen. Fragen Sie nach der Hundehalterhaftpflicht und umgekehrt nach dem Zusatz in der Privathaftpflicht bzw. der gewerblichen Haftpflichtversicherung. Oder weisen Sie darauf hin. So kann im Schadensfall schneller und einfacher reagiert werden und es entstehen keine Missverständnisse. Und in diesem Sinne: Jemand der fragt, zeigt Interesse. Und dies ist doch gerade bei der Betreuung von geliebten Tieren zuträglich.
Außerdem wichtig für Tierbetreuuer: Wer beruflich als Tierbetreuer oder –trainer arbeiten möchte, benötigt laut §11 des deutschen Tierschutzgesetzes eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Tierbetreuung. Weitere Informationen zum Thema Erlaubnispflicht erhalten Sie hier.
* Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine individuelle Beratung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und allgemeine Gültigkeit.
Zur Person Michael Schwarz
Michael Schwarz leitet die Sachversicherungen bei dem Finanz- und Vermögensberater MLP. MLP ist das führende unabhängige Beratungshaus in Deutschland und unterstützt Privat- und Firmenkunden in wirtschaftlichen und finanziellen Fragestellungen.
Ich vermisse hier die Angabe, ob man einen Ausschluss von Schäden als Tierbetreuer mit im Arbeitsvertrag vereinbaren kann und wie dieser Zusatz ggf. vor dem Gesetzgeber und den Versicherungen gehändelt wird.Ich bestehe, z. B., auf eine erweiterte Tierhalterhaftpflicht, die den Hundesitter mit abdeckt. Zusätzlich würde ich gerne den o. g. Passus in der Vereinbarung mit aufnehmen.
Soweit mir bekannt ist , greift sobald die Sitterdienste bezahlt werden die Haftplicht des Hundehalters nicht mehr, auch wenn der Hundesitter mit eingeschlossen ist. Dafür braucht man dann eine Hundesitterhaftpflicht . Stimmt das ? oder ist das nur mal wieder eine Masche der Versicherungen ? Ich möchte nicht mit einem Schaden alleingelassen werden ….
Hallo Wo stehen die Antworten?
Hallo Gabi Haben Sie eine Reaktion/Antwort auf ihren Kommentar zur Versicherung von Tiersittern erhalten? Ralf