Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mein Kind krank ist

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mein Kind krank ist?

Krankentage einreichen oder Notfallbetreuung suchen

Wir erklären Ihnen, welche Rechte Sie haben, wenn Ihr Kind krankt ist oder wie Sie schnell eine Notfallbetreuung finden können.

Kind krank, was nun? Das sind Ihre Rechte:

Sie wollen morgens gemeinsam mit Ihrem Kind in den Tag starten, doch Ihr Kleines liegt mit Schüttelfrost im Bett – und das vollkommen unerwartet! In solchen Fällen müssen entweder Vater oder Mutter bei dem Kind zu Hause bleiben oder für das Kind eine Notfallbetreuung suchen. Neben der Sorge um das Wohl des Kindes stellt sich nun die Frage, wer sich um den Nachwuchs kümmert oder welcher Elternteil zu Hause bleibt.

 

Laut Sozialgesetzbuch darf jeder Elternteil für die Betreuung des kranken Kindes 10 Tage im Jahr frei nehmen. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 20 Krankentage. Bei zwei Kindern verdoppelt sich die Anzahl der Tage. Bei mehr als zwei Kindern liegt die Obergrenze bei 25 Tagen im Jahr pro Elternteil und bei 50 Tagen für Alleinerziehende. Diese Beschränkung kann dann aufgehoben werden, wenn schwerstkranke Kinder gepflegt werden müssen. Dann ist mitunter auch eine unbefristete Freistellung von der Arbeit möglich.

Gehaltsfortzahlung

Ist ein Kind erkrankt und ein Elternteil reicht dafür Krankentage ein, besteht eine Gehaltsfortzahlung vom Arbeitgeber. Dies gilt laut Paragraph 616 des Sozialgesetzbuches jedoch nur bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung, also zumeist 5 Krankentagen am Stück. Es gibt allerdings, je nach Arbeitsvertrag, Ausnahmen, da in Deutschland keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen existiert. Daher sollten Angestellte im Zweifel in ihrem Arbeitsvertrag nachschauen. In einigen Fällen kann es sein, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausgeschlossen ist. Eine Freistellung an sich kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.

 

Zahlt der Arbeitgeber den Lohn im Krankheitsfall nicht weiter, springt die Krankenkasse ein. Dann haben berufstätige Eltern einen Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld. Dies beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens, die Summe darf jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens nicht übersteigen.

 

Um für das Kinderpflegekrankengeld berechtigt zu sein, muss das Kind allerdings jünger als zwölf Jahre alt sein, eine gültige Krankschreibung besitzen und im Haushalt darf keine weitere Person leben, die sich um die Betreuung des erkrankten Kindes kümmern kann. Übrigens: Privat Versicherte bekommen kein Kinderkrankengeld und Beamte bekommen bezahlten Sonderurlaub.

Aufgabe der Frau?

Meist nehmen sich die Mütter der Pflege des kranken Kindes an und fehlen daher an ihrem Arbeitsplatz. Doch der Anteil der Männer, der sich für die Betreuung des Schützlings frei nimmt, wächst zunehmend. Laut einer Statistik der Krankenkasse DAK-Gesundheit beantragten 2011 rund 16.000 berufstätige Väter Kinderpflegekrankengeld. 2007 lag diese Zahl noch bei rund 10.000. Im Vergleich zum Anteil der Frauen ist diese Zahl jedoch noch immer sehr gering: 2011 beantragten rund 106.000 Mütter das Krankengeld bei der DAK-Gesundheit.

 

Schwierig wird es, eine Entscheidung über die Betreuung des kranken Kindes zu treffen, wenn wirtschaftlich schlechte Zeiten hereinbrechen. Arbeitnehmer fürchten dann häufig, bei Kollegen und beim Chef auf wenig Verständnis zu stoßen. Da Männer meist mehr verdienen als Frauen, ist anzunehmen, dass sie auf Grund dessen seltener Krankentage nehmen. Jedoch ist es immer wichtig, dennoch vorrangig an das Wohl des Kindes zu denken. Manchmal sind die Anzeichen einer Genesung nicht eindeutig. Also: Schicken Sie Ihr Kind nicht vorzeitig wieder zurück in die Kita, sondern lassen Sie es gut auskurieren – auch wenn die Aufgaben bei Ihrer Arbeitsstelle noch so dringend scheinen.

 

Viele Arbeitgeber sind mittlerweile bestrebt, ihren Mitarbeitern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Daher werden in vielen Firmen immer häufiger familienfreundliche Angebote wie etwa Homeoffice-Zeiten in Erwägung gezogen.

Notfallbetreuung

Vor allem Hort- und Kindergartenkinder werden oft krank. Rund 10 Erkältungen und Erkrankungen fangen sie sich jährlich ein. Außerdem bekommen sie neben Durchfall oder Erkältungen die sogenannten Kinderkrankheiten, wie Scharlach, Pfeiffersches Drüsenfieber, Windpocken oder andere. 22 dieser Kinderkrankheiten sind meldepflichtig und die Kleinen dürfen bei deren Eintritt auf keinen Fall in die Kita gehen.

 

Kindergärten und Tagesmütter verhalten sich bei Krankheit eines Kindes ungefähr gleich und empfehlen oder schreiben vor, es zu Hause bleiben zu lassen. Jedoch sind Tagesmütter etwas flexibler, da sie weniger Kinder betreuen. Die Tagesmutter bestimmt selbst, ob sie ein Kind nehmen will oder nicht und kann sich individuell mit den Eltern absprechen. Bei vielen berufstätigen Familien helfen die Großeltern aus, sofern diese in der Nähe wohnen. Wessen Großeltern nicht zur Verfügung stehen, der steigt häufig auf Freunde um oder sucht sich einen Babysitter, der kurzfristig einspringen kann. In einigen Städten gibt es mittlerweile Notmütterdienste oder Großelterndienste, bei denen sich betreuungssuchende Mütter melden können.

 

Übrigens: Wenn eine erwachsene Person im Haushalt ebenso erkrankt und der andere Elternteil die Betreuung auch nicht übernehmen kann, bezahlen einige Krankenkassen eine Haushalthilfe.

 

Hier finden Sie eine Checkliste, was Sie tun können, wenn Ihr Kind krank ist und welche Möglichkeiten Sie haben.

 

Checkliste_Kindkrank

 

 

* Der hier angegebenen Informationen ersetzen keine Rechtsberatung mit einem Fachmann oder einer Fachfrau. Für genauere Informationen sprechen Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse. Betreut.de übernimmt keine Haftung für die Inhalte.

 

 





Kommentare
  1. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mein Kind krank ist?
    Schneefuchs28 | Freitag,Mai 26.2017

    Ich wusste gar nicht, dass ich mich selber auch krank schreiben lassen kann, wenn ich nur die Krankenbetreuung für mein Kind übernehme.Vielen Dank für die Info.Henrik

  2. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mein Kind krank ist?
    Johannes | Mittwoch,Juli 18.2018

    Danke für die nützlichen Infos! Man hört ja auch immer wieder, dass im Hort Unfälle passieren. Sollte man bei so einem Notfall eigentlich in jedem Fall einen Radiologen aufsuchen? Und kann man auch dem Hort dafür eine Vollmacht geben?

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