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Frührente und Altersteilzeit

Immer mehr Menschen gehen frühzeitig in Rente

Immer mehr Menschen entscheiden sich für einen vorzeitigen Eintritt in das Rentenalter. Dafür gibt es verschiedene Gründe.

Was ist die Frührente?

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist ein Bestandteil der Sozialversicherung, welche die  finanzielle Absicherung der Erwerbstätigen im Alter sicherstellt. Anspruch auf Bezüge hat derjenige, der aufgrund einer Versicherungspflicht oder einer freiwilligen Versicherung in die Rentenversicherung einzahlt und der damit für die Renten der aus dem Arbeitsleben Geschiedenen aufkommt. So wird laut dem Generationenvertrag ein Anspruch auf die eigene Rente erworben.
Im Jahr 2006 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Anhebung der Altersgrenze beschlossen. Diese Regelung tritt ab 01.01.2012 in Kraft und sieht eine schrittweise Anhebung der Lebensarbeitszeit von 65 auf 67 Jahre vor. Um eine abschlagsfreie Rente beziehen zu können, muss das 67. Lebensjahr vollendet werden.

Das juristisch ungenaue Wort der „Frührente“ meint den vorgezogenen Übergang in die Erwerbslosigkeit, bei der die Rentenversicherung die für den Rentner veranschlagte Rentenzahlung, beziehungsweise die Erwerbsminderungsrente oder vorgezogene Altersrente übernimmt. Die Abschläge bei den Rentenbezügen betragen pro Monat des frühzeitigen Antritts 0,3 Prozent.
Beginnt die Rente zum Beispiel ein Jahr vor dem eigentlichen Renteneintritt, sinkt der monatlich zustehende Rentenbetrag also um 3,6 Prozent. Der Abschlag erfolgt von dem Wert, der sich zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente ergibt. Der vorgezogene Rentenanspruch fällt also im Vergleich geringer aus, als die gesetzlich vorgeschriebene Regelrente. Zum einen, da keine Beitragszahlungen mehr erfolgen und zum anderen durch den erhobenen Abschlag auf den Rentenwert.

Deutschland verzeichnet seit Jahrzehnten einen Anstieg der Menschen, bei denen das Renteneintrittsalter niedriger als die gesetzlich festgelegte Altersgrenze ist. Lag die Zahl im Jahr 2000 noch bei 14,5 Prozent, so gingen 2011 fast 48 Prozent der 674.000 Neurentner in Frühpension, da sie nicht bis zum gesetzlich festgelegten Renteneintrittsalter von 67 Jahren arbeiten wollen oder können. Dabei stieg die Zahl der früh pensionierten Frauen von rund 45.000 auf 185.000, die Zahl der früh pensionierten Männer hingegen sank von 134.000 auf knapp 44.000 Menschen. Viele Paare planen zudem, gemeinsam in Rente zu gehen.

Altersteilzeit

Die sogenannte Altersteilzeit ermöglicht über eine Reduzierung oder vorzeitige Beendigung der Arbeitszeit, den Ruhestand vorzubereiten. Die Arbeitsteilzeit wird finanziell von der Bundesagentur für Arbeit unterstützt, wenn dadurch Arbeitsplätze für jüngere Arbeitnehmer geschaffen werden.
Die Arbeitsteilzeit beruht jedoch auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, laut Gesetz besteht kein Rechtsanspruch darauf. Um das Arbeitsteilzeitgesetz in Anspruch nehmen zu können, müssen Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 1.080 Kalendertage, das entspricht in etwa einer Arbeitszeit von drei Jahren, in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Beamte müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben, um Altersteilzeit für sich in Anspruch nehmen zu können. Diese Regelung ist bis zum 31.12.2009 befristet, ab dem 01.01.2010 werden nur noch Frühverrentungen gefördert, wenn die Frührente vor diesem Zeitpunkt in Anspruch genommen wurde. Bestehende Verträge werden jedoch weiterhin gefördert. Es existieren zwei Modelle der Altersteilzeit: Bei dem Gleichverteilungsmodell reduziert sich die Arbeitszeit über die gesamte Laufzeit des Vorruhestandes. Das Blockmodell unterteilt die Arbeitszeit in zwei Phasen, in der ersten Phase bleibt die volle Arbeitszeit erhalten, in der zweiten Phase wird der Arbeitnehmer dann freigestellt.
Im Durchschnitt gehen die Menschen mit 63,5 Jahren vorzeitig in die Rente und nehmen dafür Abschläge bei den Bezügen in Kauf.

 

 



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