Neun von zehn Deutschen meinen, dass eine Haushaltshilfe die Ausübung der Berufstätigkeit erleichtert, so geht es aus dem Betreut-Report 2012 hervor. Allerdings scheitert die Anstellung einer Haushaltshilfe häufig am Einkommen der Familien. Michael Lobscheid, Pressereferent der Krankenkasse IKK classic, erklärte uns, welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung Familien haben.
Gründe für eine Haushaltshilfe
Lobscheid führt an, dass die IKK beispielsweise in Fällen eines langen Krankenhaus- oder Kuraufenthalts Anträge zur finanziellen Unterstützung bei Anstellung einer Haushaltshilfe gewährt. In diesen Situationen kann der Haushalt eigenmächtig nicht weitergeführt werden. Weitere Bedingung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das jünger als 14 Jahre und somit auf Hilfe angewiesen ist. Normalerweise, so Lobscheid, sieht der „Gesetzgeber […] diese Haushaltshilfeleistungen allerdings nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr vor“. Danach richten sich auch viele andere Krankenkassen.
Auch bei akuten schweren Erkrankungen übernehmen viele Krankenkassen, so auch die IKK, nach ärztlicher Bestätigung für maximal vier Wochen die Kosten für eine Haushaltshilfe. Bei stationärer Versorgung wird die Finanzierung beispielsweise bei der IKK sogar für 26 Wochen übernommen.
Ein weiterer Grund kann auch eine schwere Schwangerschaft oder Entbindung sein, die begründet, dass eine Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist natürlich auch hier, dass niemand anderes die Haushaltsaufgaben erfüllen kann. Hier muss dann auch nicht zwingend ein weiteres Kind im Haushalt leben. Familien, die eine schwierige Entbindung überstehen mussten, sei außerdem gesagt: „Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung. Sie wird solange geleistet, wie dies von Seiten des Arztes oder der Hebamme für notwendig erachtet wird.“
Antragstellung und Organisation
Wichtig ist, dass ein Arzt die Notwendigkeit der Unterstützung bestätigt. Er legt fest, warum und in welchem Umfang die Hilfe nötig ist. Hier wird individuell geprüft. Lobscheid bemerkt: „Kann der Haushalt noch teilweise weitergeführt werden oder ist zu bestimmten Zeiten die Haushaltsführung durch eine andere Person des Haushalts möglich (beispielsweise am Wochenende oder durch Urlaub des Lebenspartners), so können die Leistungen nur in eingeschränktem Umfang gewährt werden.“
Der maximale Arbeitsumfang der Haushaltshilfe sollte bei einer Finanzierung durch die IKK bei acht Stunden pro Tag liegen. In Ausnahmefällen werden auch zehn Stunden genehmigt.
Bedenken Sie auch, dass eine eigene Zuzahlung von zehn Prozent der täglichen Kosten geleistet werden muss. Laut Lobscheid handelt es sich hierbei um mindestens fünf, jedoch höchstens zehn Euro pro Tag.
Weitere Anlaufpunkte
Auch andere Ämter und Institutionen bewilligen unter bestimmten Bedingungen die (teilweise) Übernahme von Kosten für eine Haushaltshilfe. Sind diese nämlich durch Kranken- oder Pflegeversicherung nicht gedeckt, haben Betroffene häufig einen Anspruch auf Unterstützung vom Sozialamt. Hier kann sich eine Antragstellung also auch lohnen.
Zur Person Michael Lobscheid
Michael Lobscheid absolvierte nach seinen Studium ein Volontariat bei einer Kölner Zeitung, anschließend arbeitete er einige Jahre bei einer Presseagentur und betreut seit 2002 der die Pressearbeit der IKK in Nordrhein-Westfalen.