Es knallt am Boden und funkelt am Himmel: Böller und Raketen gehören in Deutschland zum Jahreswechsel einfach dazu. Doch ab wann darf man eigentlich mit der Knallerei starten und wo ist es verboten? Außerdem bergen Feuer und Explosionen eine hohe Unfallgefahr – schnell ist die Hand verbrannt, ein Blechschaden am Auto entstanden oder es brennt im Haus. Und wer trägt dann die finanziellen Folgen? Die Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) haben die Antworten:
Gibt es feste Zeiten fürs Knallen?
Auch wenn der Lärm manchen Nachbarn auf die Nerven geht, auf die üblichen Regelungen zur Nachtruhe können sie an Silvester nicht bauen. Denn Feuerwerkskörper der Klasse II – dazu zählen Raketen, Böller und Römische Lichter – dürfen von Volljährigen in der Zeit vom 31. Dezember 00.00 Uhr bis zum 1. Januar 24.00 Uhr abgefeuert werden. Die exakten Zeiten können sich jedoch zwischen Gemeinden und Städten leicht unterscheiden. Es gibt allerdings auch Orte, in deren Nähe das Böllern völlig tabu ist – beispielsweise vor Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen oder auch Kirchen.
Was, wenn das Feuerwerk verrückt spielt?
Eine Silvesterrakete fliegt durch die geöffnete Balkontür in die Wohnung und setzt den teuren Teppich in Brand? „Werden Gegenstände im Haus beschädigt, springt für gewöhnlich die Hausratversicherung ein – auch für Gegenstände, die sich auf dem Balkon befinden“, erklären die Versicherungsprofis der DVAG.
Briefkasten gesprengt?
Hat das Haus in der Silvesternacht etwas abbekommen oder hat es gar gebrannt? Leider ist in solchen Fällen der Verursacher häufig nicht zu ermitteln. Hier greift die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers. Sie würde zum Beispiel auch einen zerstörten Briefkasten ersetzen, da dieser fest an der Hauswand angebracht ist.
Auto in der Schusslinie?
Schäden durch Vandalismus am Auto, wie etwa zerkratzter Lack oder eine verbeulte Haube, zahlt nur eine Vollkaskoversicherung. Der Versicherte muss gegebenenfalls mit einer Selbstbeteiligung rechnen. Wird das Auto durch eine Explosion beschädigt, kann auch eine Teilkaskoversicherung einspringen.
Wer zahlt, wenn’s mich selbst trifft?
Der schlimmste Fall tritt ein: Jemand verletzt sich. „Wer sich beim Abfeuern einer Silvesterrakete beispielsweise schwere Verbrennungen an der Hand zuzieht und dauerhaft davon beeinträchtigt ist, kann sich an seine private Unfallversicherung wenden“, so die DVAG-Experten. „Sie schützt auch langfristig bei Invalidität, wenn dauerhafte Folgen durch einen Unfall entstehen.“
Tipps für sicheren Umgang mit Feuerwerk
Damit es erst gar nicht soweit kommt, hier ein paar Tipps für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwerk:
- Erwerben Sie Silvesterfeuerwerk unbedingt in offiziellen deutschen Verkaufsstellen.
- Brennen Sie Feuerwerk nie in geschlossenen Räumen ab: Das ist streng verboten und extrem gefährlich.
- Die Flugbahn der Geschosse muss frei sein – achten Sie auf Äste, Balkone oder andere Hindernisse.
- Verwenden Sie Raketen, Böller & Co. am besten auf ebenen und freien Flächen.
- Sind optische Mängel erkennbar, feuern Sie den Feuerwerkskörper nicht ab.
- Zünden Sie Blindgänger nicht erneut an.
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