Die elterliche Sorge
Die elterliche Sorge ist der allgemeine Fachbegriff für die Sorge um Person und Vermögen des Kindes. Dieser ist umgangssprachlich als Sorgerecht bekannt. Inhaber des Sorgerechtes sind die Eltern. Doch das bürgerliche Recht unterscheidet bei der Ausübung des Sorgerechtes zwischen Kindern, deren Eltern bei der Geburt verheiratet sind, und zwischen solchen, die nicht verheiratet sind.
Das Sorgerecht umfasst in Deutschland folgende Entscheidungsgewalten gegenüber dem Kind:
– Einverständnis für medizinische Behandlungen
– Auswahl der schulischen Einrichtung
– Beantragung eine Reisepasses
– Entscheidung über religiöse Erziehung
– Entscheidung über den Wohnort
– Zustimmung bei einer Hochzeit vor dem 18. Lebensjahr
– Verwaltung des Vermögens des Kindes
Väter und ihr Sorgerecht
1. Fall: Eheliches Kind
Wer verheiratet ist, hat automatisch das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Dagegen gibt es kaum etwas einzuwenden, außer die Mutter zieht vor das Vormundschaftsgericht und macht dies mit ausdrücklichem Grund streitig. Väter, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind, bekommen das Sorgerecht ihres Kindes spätestens mit der Hochzeit.
2. Fall: Uneheliches Kind
In Deutschland lebten im Jahr 2010 8,6 Prozent aller Eltern unverheiratet in einer Lebensgemeinschaft. Ein unverheirateter Vater hat wesentlich weniger Rechte als ein verheirateter. Wird ein Kind unehelich geboren, dann erhält die Mutter automatisch das Sorgerecht. Beide Eltern können aber eine schriftliche „Willenserklärung zur gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge“ abgeben und so das gemeinsame Sorgerecht erhalten.
Ledige Väter erhalten auf Antrag nach der neuen Regelung das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Sträubt sich die Mutter dagegen, soll es Vätern in Zukunft leichter gemacht werden, das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Hier gelten ähnliche Bestimmungen wie im Fall einer Scheidung, siehe unten.
3. Fall: Scheidung der Ehepartner
Im Fall einer Scheidung der Ehepartner, hatten leibliche Väter bislang große Hürden zu überwinden, wenn die Frau ihnen den Kontakt zu ihren Kindern verwehren wollte. Das Sorgerecht wird dahingehend nun reformiert, so entschied das Bundesverfassungsgericht. Väter sollen erstmals ein Umgangsrecht mit ihrem Kind erhalten, auch wenn die Mutter das Kind mit einem neuen Partner großzieht. Außerdem soll künftig das Kindeswohl entscheidend dafür sein, ob dem Vater im Falle einer Trennung von der Mutter ein Umgangsrecht mit dem Kind gewährt wird. Zuvor wurde dies nur gewährt, wenn der Vater bereits eine persönliche Beziehung zu seinem Kind aufgebaut hatte.
Das Kindeswohl gilt als beeinträchtigt durch beispielsweise Alkoholismus des Vaters oder Gewalt gegenüber dem Kind.
Wer sich mit seiner Lebenspartnerin mit Hilfe des Jugendamtes nicht auf ein gemeinsames Sorgerecht einigen kann, kann beim Familiengericht einen Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge stellen. Anschließend erhält die Mutter vom Gericht ein Schreiben und fordert sie in diesem zu einer Stellungnahme auf. Äußert sich diese innerhalb der gesetzten Frist nicht dazu, erhält der Vater die Mitsorge über ein vereinfachtes Verfahren.
Mitsorge bedeutet in diesem Fall, dass sich beide Elternteile über allgemeine Sorgerechtsfragen gemeinsam Gedanken machen müssen. Diese wurden bereits oben aufgeführt. So müssen beispielsweise Vater und Mutter eine passende Schule für das Kind finden.
Das neue Gesetz soll spätestens im Frühjahr 2013 in Kraft treten. Es ist immer freiwillig. Auch ältere Fälle können sich dann an das Gericht wenden. Kleine Kinder ab fünf Jahren werden im Fall der Trennung befragt, bei welchem Elternteil sie leben möchten. Ab dem 14. Lebensjahr können sie dies sogar mitentscheiden.
Übrigens: Ein Eintrag als Vater in der Geburtsurkunde oder die Anerkennung der Vaterschaft ist nicht gleich zu setzen mit dem Sorgerecht. Das muss gesondert beantragt werden. Zu verwechseln sei auch nicht das Sorgerecht mit dem Umgangsrecht. Das Umgangsrecht erhält dann praktische Bedeutung, wenn Eltern voneinander getrennt sind und das Kind bei Mutter oder Vater lebt.
* Die hier genannten Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Für weitere Informationen sprechen Sie bitte mit einem Fachberater.
Vielen Dank für den Artikel. Als Vater zieht man beim Sorgerecht oft den Kürzeren. Da sollte man sich am besten mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht besprechen.