Natürlich ist die Beschäftigung eines Au-pairs mit Kosten verbunden. Im Vergleich zu anderen Kinderbetreuungsmethoden ist ein Au-pair jedoch eine äußerst lohnenswerte Option – nicht nur finanziell. Denken Sie allein an die Bereicherung Ihrer Familie durch eine weitere Sprache und eine neue aufregende Kultur in Ihrem Hause! Wir fassen zusammen, welche Versicherungen und Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie ein Au-pair engagieren.
Versicherungen für ein Au-pair
Au-pairs müssen in Deutschland nicht sozialversichert werden, die Gastfamilie muss jedoch eine Versicherung für den Fall von Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und Unfall abschließen. Viele Versicherer bieten dafür sogenannte „Au-pair-Versicherungen“ an, die all diese Aspekte abdecken und zudem noch eine Haftpflichtversicherung einschließen. Die Kosten für diese Versicherung variieren je nach Anbieter zwischen 30 und 50 Euro monatlich. Die Versicherung muss ab dem Einreisetag des Au-pairs und für die gesamte Dauer des Aufenthaltes greifen.
Kosten für ein Au-pair
Die Kosten für die Reise ins Gastland sowie einen Teil der Kosten für den Sprachkurs trägt das Au-pair in der Regel selbst. Die Gastfamilie entlohnt das Au-pair für seine Arbeit mit einem monatlichen Taschengeld von mindestens 260 Euro. Hinzu kommen natürlich die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie der o.g. Betrag für die Unfall- und Krankenversicherung des Au-pairs. Zudem ist es üblich, dem Au-pair einen Zuschuss für den Sprachkurs zu zahlen. Viele Gastfamilien übernehmen außerdem die Kosten für eine Monatskarte des öffentlichen Nahverkehrs.
Hier sehen Sie eine Übersicht über die monatlich anfallenden Au-pair-Kosten:
Hinweis zum Thema Taschengeld
In der Regel erhält das Au-pair am Monatsende ein Taschengeld von mindestens 260 Euro. Dieses sollte nach Möglichkeit nicht bar ausgezahlt, sondern auf ein dafür vorgesehenes Konto überwiesen werden. Der Vorteil: Das Au-pair hat so die Möglichkeit, in Deutschland bargeldlos mit einer EC-Karte zu bezahlen. Zudem ist ein Kontonachweis unerlässlich, wenn Sie als Gastfamilie die Kinderbetreuungskosten (Taschengeld des Au-pairs) später bei der Steuererklärung geltend machen möchten.
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