Viele Hundehalter haben schon davon gehört: Die Bundesregierung beabsichtigt, Änderungen an der aktuellen Hundeverordnung vorzunehmen bzw. diese zu verschärfen. Doch wie genau sollen diese Anpassungen aussehen? Was wird sich damit für Hundehalter ändern? Und weshalb werden diese Verschärfungen überhaupt vorgenommen? Wir geben Antworten auf die meist gestellten Fragen.
Was beinhaltet die neue Hundeverordnung?
Der von Julia Klöckner (CDU) und dem Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Verordnungsentwurf sieht eine Verschärfung der Regeln für Halter und Züchter von Hunden vor. Für diese sollen bald sehr viel strengere Regeln gelten, was den Umgang mit Hunden und das Gassigehen betrifft.
Hunde dürfen demnach zukünftig nicht mehr den ganzen Tag allein zuhause bleiben. Auch das grundsätzliche Halten von Hunden an einer Kette oder Leine wird verboten. Hundehalter sollen zudem verpflichtet werden, mindestens zweimal am Tag mit ihren Vierbeinern Gassi zu gehen. Kann ein Hundehalter diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, muss sich eine Betreuungsperson um den Hund kümmern.
Des Weiteren verbietet die Verordnung jegliche Hundeausstellungen, bei denen überzüchtete Rassen gezeigt werden, insbesondere wenn die Tiere Qualen, wie Amputationen, erleiden. Hundezüchter dürfen maximal drei Hündinnen, die Welpen haben, beherbergen und müssen weitere Vorschriften für die Zucht befolgen. All das sieht die neue Verordnung vor.
Wie genau sieht die neue Gassi-Geh-Pflicht aus?
Die Gasi-Geh-Pflicht ist im neuen Verordnungsentwurf wie folgt geregelt: „Einem Hund ist mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren.“ Wer einen Garten hat, kann demzufolge seinem Hund auch dort Auslauf verschaffen. Für alle anderen heißt es dann, auch bei Wind und Wetter mindestens zweimal täglich für je 30 Minuten raus auf die Straße oder in den Park Gassi gehen.
Weshalb diese Gesetzesänderung?
Auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den Bedürfnissen von Hunden soll den Tieren mit der neuen Verordnung ein „ausreichendes Maß an Bewegung und Kontakt mit Umweltreizen“ gewährleistet werden. Denn dies brauchen Hunde, um gesund aufzuwachsen. Es geht dabei vor allem um Tierschutz und die artgerechte Haltung der Vierbeiner, die von einigen Haltern in Deutschland immer wieder vernachlässigt wird. Es sind auch ein Hundeführerschein sowie die Kontrolle von Hundehaltern im Gespräch.
Was, wenn ich die Gassi-Geh-Pflicht nicht erfüllen kann?
Vor allem für Senioren, kranke und gehbehinderte Hundehalter könnte die neue Verordnung problematisch werden, insbesondere wenn diese keinen Garten für genung Auslauf ihres Vierbeiners zur Verfügung haben. Und natürlich wenn der Winter kommt… Eine Möglichkeit, dem geliebten Tier doch noch zu mindestens einer Stunde Gassizeit zu verhelfen, ist das Engagieren eines Hundesitters. Auch könnte das tägliche Gassigehen möglicherweise Teil des Aufgabenspektrums von Seniorenbetreuern werden.
Wir sind gespannt, wie der neue Hundeverordnungsentwurf von den einzelnen Bundesländern aufgenommen wird und bleiben für Sie am Ball.
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Wer will das kontrollieren? Das ist kompletter Schwachsinn. Huskys und andere laufhunde wären damit noch total unterfordert und ein älterer Senior überfordert auch wenn er denoch an die luft muss vielleicht in nem Bollerwagen wo er zwischendurch mal raushüpfen kann. Und artgerechte Haltung streng genommen gibt es sowieso nicht.
Wer wird das überprüfen !