Die Regelungen für das Mitnehmen von Tieren auf Reisen innerhalb der Europäischen Union wurden vor einigen Jahren vereinheitlicht. Seit dem 29. Dezember 2014 gilt eine feste Verordnung für das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen. Wer mit seinem vierbeinigen Freund von Deutschland in ein Urlaubsland innerhalb der Europäischen Union einreisen möchte, sollte daher folgendes beachten:
Anzahl der Tiere
Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens fünf Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen im Verlauf der Reise nicht den Besitzer wechseln. Ist jedoch ein Besitzerwechsel geplant, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Die Höchstzahl von fünf Heimtieren darf überschritten werden, wenn die Tiere zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen bzw. zum Training für solche Veranstaltungen transportiert werden (kein Besitzerwechsel). Diese Tiere müssen mindestens sechs Monate alt sein und es muss ein schriftlicher Nachweis vorhanden sein, dass sie für eine der genannten Veranstaltungen registriert sind.
Der EU-Heimtierausweis
Wenn Sie mit Ihren tierischen Lieblingen in der EU unterwegs sind, müssen Sie einen EU-Heimtierausweis dabeihaben. Das blaue Dokument beinhaltet Angaben wie Name und Anschrift des Halters, Angaben zum Tier wie Name, Art, Geschlecht, Fellkleid und Geburtsdatum (falls bekannt), Mikrochipnummer und Datum der Implantation sowie alle Impfungen mit Datum, Gültigkeit und dem ermächtigten Tierarzt. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Ein Heimtierausweise kann nur von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden.
Kennzeichnung des Tiers
Ihr Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar sein. Seit 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Mikrochip verpflichtend. Die Kennzeichnung dient unter anderem dem Nachweis des Eigentums und der Abstammung, der Rückführung entlaufener Tiere zum Besitzer und der Zuordnung des Tieres zum EU-Heimtierpass. Je nach Praktikabilität für das Tier gibt es verschiedene Methoden der Kennzeichnung, implantierte Transponderchips sind für Vierbeiner wie Hunde und Katzen die Regel. Für weitere Informationen sprechen Sie einfach mit Ihrem Tierarzt.
Impfnachweis gegen Tollwut
Hunde, Katzen und Frettchen benötigen für die Reise eine gültige Tollwutimpfung. Diese muss mindestens 21 Tage vor Antritt der Reise erfolgt sein. Das gilt auch für Welpen. Die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers und muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden.
EU-Länder mit verschärften Anforderungen
Neben diesen einheitlichen Vorgaben gibt es allerdings eine Vielzahl länderspezifischer Sonderbestimmungen. So muss vor der Einreise in einige EU-Länder der Impferfolg gegen Tollwut durch eine Antikörperbestimmung im Blut nachgewiesen werden. Nachweise über Bandwurmbehandlung, Zeckenbehandlung sowie die Mitfuhr bzw. Pflicht von Leine und Maulkorb sind weitere Beispiele. Es empfiehlt sich, sich rechtzeitig vor Reisebeginn über die jeweiligen Besonderheiten des Reiselandes zu informieren. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist ein guter Ansprechpartner.
Wer sein Tier aus irgendeinem Grund leider nicht mit auf die Reisen nehmen kann, für den gibt es verschiedene Möglichkeiten der Tierbetreuung.