Es gibt verschiedene Wege, sich als Alltagshelfer anzumelden. Fällt die Wahl auf die Freiberuflichkeit bzw. Selbstständigkeit, ist es notwendig, diese Tätigkeit bei dem zuständigen Finanzamt anzumelden.
Da in Deutschland gesetzlich festgelegt ist, dass jede natürliche (z.B. Freiberufler) und juristische Person (z.B. Personengesellschaften) eine Steuernummer benötigt, ist die eigenständige Beantragung dieser beim Finanzamt erforderlich (bestenfalls informiert man sich bei dem zuständigen Finanzamt über den zutreffenden Status).
Das zuständige Finanzamt findet man z.B. auf der Homepage http://www.finanzamt24.de/ unter Angabe der eigenen Postleitzahl. Die Steuernummer beantragt man bei eben diesem schriftlich (also per E-Mail oder Anschreiben im Brief). Klingen könnte dies wie folgt:
Antrag auf die Erteilung einer Steuernummer
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Wirkung vom xx.xx.xxxx (Datum des Beginns der Tätigkeit) werde ich (nachfolgend sollte der Name, das Geburtsdatum und die Adresse eingetragen werden) eine freiberufliche Tätigkeit als (Beschreibung der Tätigkeit) ausüben.
Da ich somit im Jahr (Jahr der Beantragung einfügen) zum ersten Mal zur Einkommenssteuer herangezogen werde, beantrage ich hiermit die Erteilung einer Steuernummer.
Mit besten Grüßen
xxx
Wie geht es weiter?
Im nächsten Schritt erhält man postalisch einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, welcher nach dem Ausfüllen wieder an das Finanzamt zurück gesandt wird.
Dieser Fragebogen kann je nach Bundesland eine andere Form haben und auch die Vorgehensweise kann variieren, z.B. was den Online-Zugang zu Dokumenten betrifft.
Eine Alternative zu der schriftlichen Beantragung der Steuernummer ist natürlich der direkte Weg zum Finanzamt, das für den Wohnort zuständig ist, um sich den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ persönlich abzuholen und sich gegebenenfalls bestimmte Punkte daraus vor Ort erklären zu lassen.