Was bedeutet Haftpflicht?
Viele kennen den Begriff Haftpflichtversicherung und besitzen auch eine, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Grundlegend beinhaltet eine Haftpflichtversicherung die Verpflichtung zum Schadensersatz. Das heißt, dass im Schadensfall eine Person für die durch sie entstandenen Schäden aufkommen muss. Im schlimmsten Fall kann die Verpflichtung zu haften ein Leben lang bestehen. Damit solch eine Verpflichtung Personen nicht in den Ruin stürzen kann, gibt es Haftpflichtversicherungen. Doch die Halter von Hunden benötigen nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihr Tier eine Haftpflichtversicherung, im Falle der Vierbeiner verursacht einen Schaden. Denn als privater Halter haftet auch dieser für sein Tier.
Bürgerliches Gesetzbuch
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB), § 833, Satz 1 gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen."
Als Beispiel könnte man sich folgende Situation vorstellen: Der Hund reißt sich von der Leine des Halters und verursacht anschließend einen Verkehrsunfall. Dabei wird mindestens eine Person verletzt. Nun können auf den Hundehalter Kosten für die ärztliche Behandlung des Geschädigten, Schmerzensgeld, Verdienstausfallforderungen oder sogar lebenslange Pflegezahlungen zukommen. Mit einer Hundehaftpflichtversicherung sind sowohl der Hundehalter als auch der Vierbeiner selbst optimal abgesichert.
Wichtig zu wissen
Eine Hundehaftpflichtversicherung greift nur bei Schäden gegenüber Dritten oder deren Sachgegenstände. Zerfrisst der Hund beispielsweise die Couch des Halters, zahlt die Versicherung keine Entschädigung. Zerbeißt er die Couch des Nachbarn, dann zahlt die Haftpflicht den Schaden.
Ein spezieller Fall tritt bei Personenverletzungen ein. Wenn das Tier einen anderen Menschen verletzt oder schädigt, leistet das Versicherungsunternehmen Schadensersatz. Vorausgesetzt der Halter hat nicht fahrlässig gehandelt.