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Hundehaftpflichtversicherung

Was Hundehalter wissen sollten

Wer sich einen Hund wünscht, muss sich vorab nicht nur um Dinge wie Impfungen und Hundesteuer kümmern, sondern auch um eine geeignete Haftpflichtversicherung für den Vierbeiner.

 

Was bedeutet Haftpflicht?

Viele kennen den Begriff Haftpflichtversicherung und besitzen auch eine, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Grundlegend beinhaltet eine Haftpflichtversicherung die Verpflichtung zum Schadensersatz. Das heißt, dass im Schadensfall eine Person für die durch sie entstandenen Schäden aufkommen muss. Im schlimmsten Fall kann die Verpflichtung zu haften ein Leben lang bestehen. Damit solch eine Verpflichtung Personen nicht in den Ruin stürzen kann, gibt es Haftpflichtversicherungen. Doch die Halter von Hunden benötigen nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihr Tier eine Haftpflichtversicherung, im Falle der Vierbeiner verursacht einen Schaden. Denn als privater Halter haftet auch dieser für sein Tier.

Bürgerliches Gesetzbuch

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB), § 833, Satz 1 gilt: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.“
Als Beispiel könnte man sich folgende Situation vorstellen: Der Hund reißt sich von der Leine des Halters und verursacht anschließend einen Verkehrsunfall. Dabei wird mindestens eine Person verletzt. Nun können auf den Hundehalter Kosten für die ärztliche Behandlung des Geschädigten, Schmerzensgeld, Verdienstausfallforderungen oder sogar lebenslange Pflegezahlungen zukommen. Mit einer Hundehaftpflichtversicherung sind sowohl der Hundehalter als auch der Vierbeiner selbst optimal abgesichert.

Wichtig zu wissen

Eine Hundehaftpflichtversicherung greift nur bei Schäden gegenüber Dritten oder deren Sachgegenstände. Zerfrisst der Hund beispielsweise die Couch des Halters, zahlt die Versicherung keine Entschädigung. Zerbeißt er die Couch des Nachbarn, dann zahlt die Haftpflicht den Schaden.
Ein spezieller Fall tritt bei Personenverletzungen ein. Wenn das Tier einen anderen Menschen verletzt oder schädigt, leistet das Versicherungsunternehmen Schadensersatz. Vorausgesetzt der Halter hat nicht fahrlässig gehandelt.

Versicherungssumme

Übersteigt die abgeschlossene Versicherungssumme die Höhe des Schadens, muss der Hundehalter für die restlichen Kosten aufkommen. Daher ist es angebracht, sich vorab über die Konditionen des Versicherungsunternehmens zu informieren und eine möglichst hohe Versicherungssumme abzuschließen.
Darüber hinaus beinhaltet ein Passus der meisten Versicherungen, dass sie nur zahlen, wenn der Hund angeleint gewesen ist. Deshalb sollten sich Tierhalter an die angegebenen Vorschriften halten. Ein Leinenzwang gilt insbesondere für Kampfhunde. Für diese müssen die Herrchen außerdem einen höheren Aufpreis zahlen, da sie als „gefährlicher“ eingestuft werden. Die Versicherer entscheiden je nach Rasse, wie hoch der monatliche Versicherungsbeitrag ist.

Der „ungewollte Deckakt“

Der Begriff „ungewollter Deckakt“ bezeichnet die vom Halter unbeabsichtigte Schwangerschaft einer Hündin – also wenn ein Rüde eine läufige Hündin gegen den Willen des Halters deckt. Der „ungewollte Deckakt“ fällt unter die Gefährdungshaftung eines Tierhalters. In diesem Fall liegt eine Sachbeschädigung vor. Sprich der Besitzer des Rüden muss für die Schäden aufkommen, die durch die Schwangerschaft der Hündin entstanden sind.
Da die Gefahr des ungewollten Deckaktes vorrangig von der läufigen Hündin ausgeht, obliegen dem Halter der Hündin Vorsichtsmaßnahmen und die sogenannte Schadenminderungspflicht. Das heißt, dass der Halter der Hündin darauf achten muss, dass sein Tier nicht gedeckt wird. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann er durchaus mitschuldig gemacht werden und der Besitzer des Rüden von der Haftung freigestellt werden.

Übrigens sind die Halter der Vierbeiner in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen, Hamburg und Berlin dazu verpflichtet, solch eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Wer sich also einen Hund zulegen möchte, sollte sich vorab über eine passende Versicherung informieren und alle notwendigen Vorbereitungen treffen, die einen perfekten Rundum-Schutz des Tieres und des Herrchens garantieren.

 



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