Schwarzarbeit blüht
Noch immer arbeiten ca. drei Viertel aller im Haushalt beschäftigten Helfer ohne ein offiziell angemeldetes Arbeitsverhältnis. Dies belegen beispielsweise Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft. Von den wirtschaftlichen Auswirkungen einer solchen Entwicklung einmal abgesehen – wer denkt bei dieser Problematik eigentlich an die vielen Tausenden illegal arbeitenden Alltagshelfer, die letztendlich ohne Rechte und Absicherung dastehen?
Nicht nur die Politik ist gefragt
Hier muss neben gesetzlichen und politischen Verschärfungen ein Umdenken stattfinden – und zwar auf beiden Seiten: Einerseits bei den Arbeitgebern, denen die Pflege Ihrer Wohnung oder die Betreuung Ihrer Kinder sehr viel mehr wert sein sollte als eine Bezahlung unter dem Tisch. Aber auch bei den Arbeitnehmern selbst, die sich durch die Nichtanstellung so viele Rechte und Schutz entgehen lassen, nur um ein paar Euro mehr in der Tasche zu haben.
Ihre Vorteile als Minijobber
Als Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen sollten Sie potenzielle Arbeitgeber schon beim Bewerbungsgespräch ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie eine Anstellung als Minijobber wünschen! Denn durch diese sichern Sie sich eine Menge arbeitsrechtlicher Vorteile, da Sie als Minijobber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern nahezu gleichgestellt sind. Wir haben die neun wichtigsten Vorteile für Sie zusammengefasst:
1. Festgeschriebene Arbeitsbedingungen
Als Minijobber haben Sie ein Recht darauf, dass die Rahmenbedingungen Ihres Arbeitsverhältnisses schriftlich niedergelegt werden, z.B. in Form eines Vertrages oder einer Vereinbarung. Der durch den Arbeitgeber ausgestellte schriftliche Nachweis sollte unbedingt die folgenden Punkte abdecken:
- Name & Anschrift der Vertragsparteien
- Beginn & ggf. Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsort
- Art der Tätigkeit(en)
- Zusammensetzung, Höhe und Fälligkeit des Verdienstes
- Arbeitstage & -zeiten
- Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
- Kündigungsfrist
2. Anspruch auf Mindestlohn
Als Minijobber müssen Sie laut Gesetz wenigstens zum Mindestlohn bezahlt werden! Die gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze beträgt in Deutschland momentan 8,84 Euro brutto pro Zeitstunde. Das heißt, Sie können als Minijobber mindestens diesen Stundenlohn und natürlich auch mehr einfordern. Für einen weitaus höheren Lohn ist etwas Verhandlungsgeschick gefragt.
3. Anspruch auf Erholungsurlaub
Als Minijobber haben Sie zudem Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt pro Kalenderjahr vier Wochen bzw. 24 Werktage, ausgehend von einer 6-Tage-Woche. Sie müssen den Mindesturlaub jedoch auf die entsprechend vereinbarte Anzahl an wöchentlichen Werktagen umrechnen. Gut zu wissen: Für den Urlaubsanspruch zählen allein die Werktage, die Sie pro Woche arbeiten. Die Anzahl der Arbeitsstunden ist für die Berechnung unerheblich.
So einfach ermitteln Sie Ihren Urlausbanspruch als Minijobber: Multiplizieren Sie Ihre Arbeitstage pro Woche mit 24 (=Mindesturlaubsanspruch pro Jahr) und teilen Sie diese Zahl durch sechs (=übliche Anzahl der Werktage).
4. Rentenversichert
Als Minijobber sind Sie auf jeden Fall rentenversichert. Sie haben dadurch Anspruch auf das volle Leistungspaket. Diese bedeutet laut Minijob-Zentrale:
- Sie selbst und auch Ihr Ehepartner können die staatliche Förderung für Ihre private Altersvorsorge nutzen, beispielsweise die Riester-Rente.
- Mit Ihren Beiträgen zur Rentenversicherung erwerben Sie die volle Anrechnung Ihrer Beschäftigungszeiten in Form von Wartezeiten.
- Der Verdienst aus Ihrem Minijob wird voll auf Ihre Rente angerechnet – damit erhöht sich diese geringfügig.
- Sie haben Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung.
5. Unfallversichert
Als Minijobber sind Sie ebenfalls gesetzlich unfallversichert! Dies ist ein enormer Vorteil, sollte es bei Ihnen zu einem Arbeitsunfall, Arbeitswegeunfall oder einer Berufskrankheit kommen. Sie können in so einem Fall dann von der vollen Palette an Unfallversicherungsleistungen profitieren: Dazu gehören beispielsweise Behandlungs-, Pflege-, Transportkosten sowie Verletztengeld und gegebenenfalls sogar eine Rente. Als vollständig angemeldeter Minijobber umgehen Sie also die Gefahr, die mit einem Unfall verbundenen Genesungskosten selbst tragen zu müssen.
Sie haben zudem Anspruch auf Übergangsgeld im Falle einer Rehamaßnahme und zwar, wenn Sie unmittelbar vor der Maßnahme Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Wie hoch das Übergangsgeld ausfällt, entscheidet der jeweilige Rentenversicherungsträger. In der Regel richtet sich der Betrag nach dem Verdienst, den Sie zuletzt vor Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit hatten. Berechnungsgrundlage sind 80 Prozent des Verdienstes.
6. Entgeltfortzahlung bei Krankheit
Jeder Minijobber hat ein Recht auf Entgeltfortzahlung bei eigener Krankheit sowie bei Erkrankung des Kindes. Sind Sie infolge unverschuldeter Krankheit oder auch einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme arbeitsunfähig, muss Ihr Arbeitgeber Ihren Verdienst bis zu sechs Wochen weiterzahlen, und zwar genau für die Tage, an denen Sie normalerweise arbeiten würden. Gut zu wissen: Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst nach vier Wochen des Arbeitsverhältnisses.
Ist Ihr Kind jünger als zwölf oder behindert, können Sie für dessen Pflege im Fall einer Erkrankung zuhause bleiben. Ihr Arbeitgeber ist dann verpflichtet, fünf Tage Entgeltfortzahlung zu leisten.
7. Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft
Auch bei der Schwangerschaft greift die Lohnfortzahlung: Werden Sie schwanger und erhalten nach dem Mutterschutzgesetz ein Beschäftigungsverbot, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen für diesen Zeitraum Mutterschutzlohn zahlen. Des Weiteren dürfen Sie in den sechs Wochen vor der Entbindung nicht mehr arbeiten und die Schutzfrist nach der Entbindung beträgt in der Regel acht, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sogar zwölf Wochen. Ihr Arbeitgeber ist während dieser Zeit verpflichtet, einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen – sofern das Mutterschaftsgeld niedriger als Ihr Nettoverdienst ist.
8. Entgeltfortzahlung an Feiertagen
Sollte Ihre Arbeitszeit auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, muss Ihr Arbeitgeber Sie trotz Arbeitsausfall entlohnen. Denn als Minijobber haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen, sollten Sie an diesem Tag üblicherweise zur Arbeitsleistung verpflichtet sein. Gut zu wissen: Die ausgefallene Arbeitszeit darf nicht an einem anderen, sonst arbeitsfreien Tag nachgeholt werden!
9. Kündigungsschutz
Minijobber haben den gleichen Kündigungsschutz wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer! Nach dem Kündigungsschutzgesetz muss eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein und darf nur schriftlich samt Unterschrift erfolgen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt dabei vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Dauert das Arbeitsverhältnis jedoch bereits länger als zwei Jahre, gelten besondere Kündigungsfristen. Gut zu wissen: Zudem haben Sie als Minijobber immer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis!