ADVERTORIAL. Haben Arbeitnehmer das Gefühl, dass sie zu wenig verdienen oder unter schlechten Arbeitsbedingungen leiden, kommt es häufig zu Warnstreiks und Tarifverhandlungen. Das haben erst vor kurzem die wiederholten Streiks vom Flugpersonal und von Kita-Mitarbeitern gezeigt. Bei allem Verständnis für den Wunsch nach der Verbesserung von Arbeitsbedingungen, ärgern sich viele Menschen über diese Arbeitsniederlegungen, weil dadurch ihr sonst so gut organisierter Alltag durcheinander gebracht wird: Flüge werden gestrichen und der Urlaub muss verlängert werden und Kinder berufstätiger Eltern stehen plötzlich ohne Betreuung da. Doch es gibt einige Hilfsmöglichkeiten, die Eltern in Anspruch nehmen können, um Kitastreiks problemlos zu überstehen.
Hilfe von Familie, Freunden oder Nachbarn in Anspruch nehmen
Die einfachste Möglichkeit besteht darin, dass Verwandte, Freunde oder Nachbarn auf die Kinder aufpassen. Dies ist in vielen Fällen kein Problem: Haben sie Zeit, freuen Großeltern sich immer, auf ihre Enkel aufzupassen und sie zu verwöhnen. Auch Paten gehen gerne mal mit ihren Patenkindern in den Zoo, auf den Spielplatz oder ins Schwimmbad. Freunde, die ebenfalls Nachwuchs haben, zeigen im Normalfall auch Verständnis dafür, wenn mal spontan ein Babysitter gebraucht wird, und springen nach Möglichkeit gerne als Aufsicht ein. Auch nicht-berufstätige Nachbarn bieten sich an, um auf den Sohn oder die Tochter aufzupassen: Sie haben es nicht weit und kennen die Kinder aufgrund der Nachbarschaft bereits gut.
Der Vorteil dieser ersten Möglichkeit ist, dass sie meistens kostenlos ist und eine Win-Win-Situation darstellt, da sich die Familie immer freut, mit den Nachkommen Zeit zu verbringen. Außerdem besteht zu Familie und Freunden bereits großes Vertrauen und Eltern wissen, dass ihre Kinder bei ihnen in Sicherheit sind. Doch nicht immer können sich Eltern darauf verlassen, dass es mit der Kinderaufsicht im engeren Umkreis klappt: So kann es beispielsweise passieren, dass die Nachbarn gerade im Urlaub sind, oder die Großeltern krank sind und daher als Aufpasser ausfallen.
Hilfe von Babysittern, Nannys oder Tagesmüttern in Anspruch nehmen
Ob Babysitter, Nanny, Leihoma, Au-pair oder Tagesmutter: Es gibt viele Kinderbetreuungsmöglichkeiten, wenn es mit der Beaufsichtigung durch Familie oder Freunde mal nicht klappt. Viele Schüler versuchen beispielsweise, durch Babysitten ihr Taschengeld etwas aufzustocken. Auch als Nebenjob bei Studierenden ist das Babysitten beliebt. Viele Schulabsolventen gehen außerdem nach der Schule für ein Jahr als Au-pair ins Ausland und kümmern sich dort um den Nachwuchs ihrer Gastfamilie. Doch es gibt auch professionelle Kinderbetreuer, die oft über eine pädagogische Ausbildung verfügen und schon jahrelange Erfahrung in der Erziehung von Kindern vorweisen können. Das ist ein wichtiger Vorteil für den Umgang mit den Kleinen. Denn Eltern müssen sich bei zunächst Fremden lange überlegen, wem sie ihre Kinder anvertrauen wollen und können.
Eine professionelle Kinderbetreuung ist jedoch mit Kosten verbunden, die viele Eltern nicht für eine längere und vor allem unbestimmte Zeit wie im Falle eines Kita-Streikes tragen können. Eine große finanzielle Hilfe beim Kitastreik ist daher der ARAG Alltagshelfer. Hierbei handelt es sich um eine Art Unfallversicherung, die aber nicht nur Unfälle abdeckt, sondern beispielsweise auch Krankenhausaufenthalte, Operationen, Geburten oder Bahn-, Fluglinien- und Kitastreiks. Im Fall eines Arbeitsniederlegung von Kita-Mitarbeitern werden Versicherte zum Beispiel bis zu fünf Tage pro Versicherungsjahr mit einer täglichen Servicepauschale von 50 € unterstützt. Somit wird für die streikbedingten Betreuungskosten eine Aufwandsentschädigung bezahlt und die Eltern brauchen sich um die Bezahlung des Babysitters keine Gedanken mehr zu machen.
Sich freinehmen, im Homeoffice arbeiten oder das Kind mit zur Arbeit nehmen
Problematisch wird es, wenn Eltern kurzfristig keinen geeigneter Betreuer finden. Dann stellt sich die Frage, wie Familie und Beruf im Fall eines Kitastreiks vereint werden sollen. Doch in solchen Ausnahmefällen haben Eltern bestimmte Rechte. Kommt es zu einem kurzfristigen Streik und kann in der kurzen Zeit keine Beaufsichtigung mehr gefunden werden, haben die Eltern das Recht, zu Hause zu bleiben, um auf die Kinder aufzupassen. Selbstverständlich müssen sie dem Chef vorher Bescheid sagen. Ist die Arbeitsniederlegung dagegen lange im Voraus geplant oder dauert sie länger als einen Tag, muss der Arbeitnehmer seinen Urlaub für die Kinderaufsicht in Anspruch nehmen. Der Urlaub darf vom Arbeitgeber nicht verweigert werden. Sind die Aufgaben bei der Arbeit dringend oder können sie nur von der betroffenen Person erledigt werden, kann vielleicht auch für ein paar Tage von zu Hause aus gearbeitet werden. So ist es möglich, Kinderbetreuung und Beruf unter einen Hut zu bringen.
Doch was passiert, wenn es unmöglich ist, bei der Arbeit zu fehlen, weil die betroffene Person beispielsweise genau an dem Tag eine wichtige Präsentation vor einem Kunden halten muss? Unter Umständen lässt es sich einrichten, dass das Kind mit zur Arbeit gebracht wird. Im Normalfall ist das aus versicherungsrechtlichen Gründen zwar schwierig, weswegen kein Rechtsanspruch darauf besteht. In einigen Unternehmen gibt es jedoch familienfreundliche Vereinbarungen: In manchen Firmen gibt es beispielsweise ein Eltern-Kind-Büro. Das betrifft jedoch nur Büros, schwieriger wird es beispielsweise in einem Beruf in der Bäckerei oder in der Automobilbranche. Außerdem ist im Fall der Nutzung des Eltern-Kind-Büros dafür zu sorgen, dass der Sohn oder die Tochter jederzeit beschäftigt ist, und weder die eigene Arbeit, noch die der Mitarbeiter durch die Anwesenheit des Kindes gestört wird.