1. Schritt: Familienrat einberufen
Der Umzug in eine Senioreneinrichtung bzw. in ein Pflege- oder Altersheim ist ein einschneidender Moment im Leben jeder Familie. Deshalb sollten dazu schon lange vorher im Familienkreis Absprachen getroffen und der betroffene ältere Angehörige, so weit wie möglich, mit einbezogen werden. Denn eine solche Entscheidung muss aus einem familiären Konsens heraus entstehen. Sollten sich nicht alle Familienmitglieder einig sein, kann eine unabhängige Meinung – beispielsweise durch einen Arzt – vermittelnd wirken. Grundsätzlich gilt es zu beachten: Die Vorbereitung auf den Pflegeheimaufenthalt kann bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen.
2. Schritt: Pflegegrad beantragen
Der Pflegegrad Ihres Angehörigen ist die Grundvoraussetzung zur finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse und gegebenenfalls auch für die Sozialhilfe. Dieser wird beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder als Privatversicherter bei Medicproof beantragt und über ein Gutachten bestätigt. Grundsätzlich werden die Pflegegrade dem Zeitaufwand für Pflegemaßnahmen entsprechend zugeordnet.
3. Schritt: Einrichtung aussuchen
Im nächsten Schritt müssen Sie ein passendes Pflegeheim aussuchen und anfragen, ob es Kapazitäten hat. Mit dem Heim Ihrer Wahl wird dann hoffentlich zeitnah ein Vertrag geschlossen, durch den die feste Zusage und ein Umzugstermin besiegelt werden. Möglicherweise braucht der betroffene Angehörige bereits einen Vormund bzw. rechtlichen Betreuer, z.B. wenn er seine Interessen nicht mehr vollkommen autonom vertreten kann. Dies kann der Betroffene selbst tun und dabei festhalten, wer als Betreuer infrage kommt. Der Antrag kann aber auch von Dritten aufgesetzt werden. Formelle Erledigungen rund um die Aufenthaltsvorbereitungen würden dann vom rechtlichen Betreuer übernommen.
Das beträfe auch die Finanzierung, die einen bedeutenden Teil der Vorarbeit ausmacht. Die Pflegekasse deckt die Kosten für die stationäre Einrichtung nämlich nur teilweise. Der Restbetrag muss durch das eigene Vermögen bzw. die Rente getilgt werden. Ist auch dies nicht möglich, besteht die Chance auf Sozialhilfe. Auch hierfür muss ein Antrag gestellt und der Pflegegrad bestätigt werden.
Der Bevollmächtigte oder der Betroffene selbst muss nach Abklärung dieser Formalitäten auch noch bestehende Versicherungen, Daueraufträge und Verträge prüfen. Wird beispielsweise die Hausratversicherung wirklich noch benötigt? Welche Abonnements können gekündigt werden? Auch Verträge für häusliche ambulante Dienste sollten fristgerecht gekündigt werden. In jedem Fall sollte jedoch die Haftpflichtversicherung bestehen bleiben.
4. Schritt: Von alter Wohnung verabschieden
Bei der Kündigung der bestehenden Wohnung ist die normale Kündigungsfrist zu beachten. Unter Umständen kann auch ein Mietaufhebungsvertrag beschlossen werden. Auch ein eher unkooperativer Vermieter muss bei einem Härtefall nachgeben. Der nächste Schritt betrifft die Kündigung oder Ummeldung des Telefon- oder Handyanschlusses sowie der Rundfunkgebühren. Auch das Bürgeramt, die Renten- und Krankenkasse möchten über die Änderung der Anschrift informiert werden. Wenn ein Bevollmächtigter die Organisation übernimmt, wird die Post sowieso zukünftig bei ihm landen. Ein Nachsendeantrag wäre in diesem Fall nützlich.
Zuletzt muss geklärt werden, was mit dem Hausrat des älteren Angehörigen geschieht. Pflegeexperten sagen, man kann ein paar persönliche Dinge mitnehmen, „…aber nicht viel. Eine Kommode oder ein Sessel sind sicherlich möglich. Das kommt darauf an, ob man ein Einzel- oder Doppelzimmer hat.“ Alles, was dieses Maß übersteigt, muss leider verkauft oder verschenkt werden. Vergessen Sie nicht, eine kleine Feier zu veranstalten, um sich gebührend von der alten Bleibe zu verabschieden. Das hilft dem Senior.
5. Schritt: Hausrat zusammenpacken
Der letzte Schritt ist die Vorbereitung des Umzugs. Wenn nötig, sollten Sie dafür einen Umzugswagen und Umzugshelfer organisieren. Letztere helfen Ihnen beim Packen und Transportieren der Sachen in die neue Bleibe des älteren Angehörigen.
Vielen Dank für den sehr interessanten Artikel. Übrige Möbel müssen nicht immer schmerzhaft verkauft oder weggeworfen werden. Einige Dienstleister bieten auch sehr interessante Lösungen hierfür, wie die Spende an Bedürftige an und kümmern sich um den Transport.
Die Anleitung ist wirklich sehr hilfreich! Die Eltern meiner besten Freundin sind nicht mehr so fit und nun ist sie auf der Suche nach der passenden Pflegeeinrichtung. Ich werde sie auf jeden Fall auf die Seite verweisen, um sich zu informieren. Viele Grüße
Hallo zusammen,vielen Dank für den interessanten Beitrag.Wir haben lange überlegt, ob wir unsere kranke Großmutter ins Pflegeheim bringen, da sie viel Unterstützung braucht. Aber wir haben uns dagegen entschieden. Denn ein Krankentransport kann unsere Großmutter auch zu ihren Terminen bringen.LGDavid
Liebes Betreut.de Team, leider ist Euer Beitrag nicht mehr ganz aktuell. Z. B. Pflegegrad ab Jan. 2017, Vormundschaft ist seit 1992 abgeschafft, seitdem rechtliche Betreuer, etc. Bitte prüfen Sie das-und entsprechend erneuern. Vielen Dank!
Guten Tag liebe Mitleser,ein sehr übersichtlicher und informativer Beitrag wie ich finde. Die Eltern oder Großeltern in einen Altenheim zu verlagern, wird von vielen als etwas Böses empfunden, was ich jedoch nicht finde. In der heutigen Zeit hat man leider nicht mehr soviel Zeit, sich um die ältere Generation zu kümmern. Von daher ist es doch auch nicht verwerflich, diese Arbeit in die Hände von professionellen Arbeitern zu legen.
Herzlichen Dank für die Hinweise! Wir werden den Artikel zeitnah anpassen. Beste Grüße
Es ist eine gute Team Arbeit!