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Elternzeit für Väter

Was Sie wissen müssen

Wie lang kann ich als Vater in Elternzeit gehen? Erhalte ich Elterngeld? Wir beantworten die wichtigsten Fragen, die sich Väter rund um die Elternzeit stellen.

Wenn die Partnerin schwanger ist und die Familienplanung allmählich Gestalt annimmt, stellt sich für berufstätige Eltern die Frage, wie sie die Betreuung in den ersten Lebensmonaten des Kindes untereinander aufteilen wollen. Um das neue Vaterglück perfekt zu machen, sollten Sie sich rechtzeitig mit Ihrer Partnerin und Ihrem Arbeitgeber absprechen. Da die Elternzeit flexibel nutzbar ist, stehen Vater und Mutter verschiedene Möglichkeiten offen, die Monate der Erziehungszeit partnerschaftlich zu verteilen.

Wann müssen Väter den Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber stellen?

Die Elternzeit für Väter muss acht Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden. Von einer früheren Anmeldung sollten Väter im Hinblick auf den Kündigungsschutz besser absehen. Die Mutter profitiert zwar bereits in der Schwangerschaft und während der Zeit des Mutterschutzes vom Kündigungsschutz, der Kündigungsschutz für die Elternzeit greift jedoch erst acht Wochen vor Antritt.

Wie lange können Väter in Elternzeit gehen?

Die Elternzeit beträgt insgesamt drei Jahre pro Kind. Mutter und Vater können die Elternzeit flexibel untereinander aufteilen. 2014 nahmen Väter durchschnittlich nur 3,2 Monate Väterzeit. Dabei ist es den Eltern selbst überlassen, wer wann und wie lange Elternzeit nimmt. Vater und Mutter können auch gleichzeitig und sogar abwechselnd (in der Regel zwei Zeitabschnitte pro Elternteil) in Elternzeit gehen. Das dritte Jahr kann auch später (bis zum achten Lebensjahr des Kindes) genommen werden. Einige Eltern entscheiden sich zum Beispiel, das dritte Jahr aufzusparen und dann noch einmal in Elternzeit zu gehen, wenn ihr Kind schulpflichtig wird.

Dürfen Väter während und nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Vom Gesetz her dürfen Väter und Mütter auch während der Elternzeit mindestens 15 und höchstens 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Aber Achtung: Liegt die wöchentliche durchschnittliche Stundenzahl darüber, erlischt der Anspruch auf Elterngeld. Wenn Sie schon bei der Beantragung Ihrer Elternzeit wissen, dass Sie gerne während der Erziehungszeit in Teilzeit arbeiten möchten, sollten Sie diesen Wunsch gleich im Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber äußern. Gemeinsam können Sie dann besprechen, wie viel und an welchen Tagen in der Woche Sie arbeiten möchten.

Selbstverständlich haben Väter ebenso wie Mütter einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn sie ihre Arbeitszeit für die Familie reduzieren möchten. Väter sollten vor der Entscheidung zur Teilzeitarbeit einige Fragen mit der Familie und ihrem Arbeitgeber klären. Falls Sie bereits bei der Beantragung Ihrer Elternzeit wissen, dass Sie danach eine Beschäftigung in Teilzeit anstreben, sollten Sie dies ebenfalls im Rahmen der Anmeldung zur Sprache bringen.

Wer hat Anrecht auf das Elterngeld für Väter und wo wird es beantragt?

Um Elterngeld für Väter zu beziehen, müssen Sie in Elternzeit gehen, dürfen nicht länger als 30 Stunden in der Woche arbeiten und Ihr Kind zuhause selbst betreuen und erziehen. Eltern von Zwillingen haben seit 2013 Anrecht auf weiteres Elterngeld. Zusätzlich zu dem nach dem Einkommen berechneten Elterngeld erhalten Sie für jedes weitere Mehrlingskind 300 Euro. Sobald Ihr Kind auf der Welt ist, können Sie Elterngeld bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle beantragen.

Wie lange kann man Elterngeld beziehen?

In der Regel können Sie in den ersten 14 Lebensmonaten Ihres Kindes Elterngeld beziehen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens 12 Monate beziehen. Um die vollen 14 Monate Elterngeld beziehen zu können, müssen beide Partner in Elternzeit gehen. Da Väter häufig nur die zwei Monate nehmen, die gesetzlich für die volle Bezugnahme vorgeschrieben sind, werden diese oft als „Vätermonate“ bezeichnet. Jedoch können Eltern die 14 Monate natürlich auch anders untereinander aufteilen! Alleinerziehende bilden bei der Regelung eine Ausnahme und erhalten unter bestimmten Voraussetzungen auch die vollen 14 Monate, ohne dass ein Partner Erziehungszeit nimmt.



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