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Schulassistenz, Schulbegleiter und Integrationshelfer

Begleitung für Kinder mit Behinderung

Um Kinder mit Behinderung beim gemeinsamen Lernen mit anderen Kindern zu unterstützen, besteht ein Anspruch auf eine individuelle Schulbegleitung.

Der Integrationsansatz in Schulen verfolgt den Gedanken, dass Kinder mit besonderen Bedürfnissen in das bestehende Schulsystem eingegliedert werden, um das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung zu ermöglichen. Damit einhergehend müssen sich Kinder mit Behinderung dem bestehenden System anpassen. Um den Schulalltag gleichermaßen zu meistern, werden sie von Integrationshelfern, Schulbegleitern oder Schulassistenten unterstützt..

Gibt es einen Unterschied zwischen Integrationshelfern und Schulbegleitern/ -assistenten?

„Für viele Kinder mit Behinderungen und Hilfebedarf stellen Schulhelfer/Integrationshelfer/Schulbegleiter/Schulassistenten (diese heißen in jedem Bundesland anders) eine sehr wichtige Hilfe dar“, erklärt Inklusions-Expertin Lisa Reimann. „Sie sind dafür da, um bspw. bei Toilettengängen zu helfen, aber auch, um eine konstante Bezugsperson für das Kind zu sein. Während des Unterrichts setzen sie sich zum Kind mit Hilfebedarf und unterstützen es beim Lernen. Solche Hilfen machen gleichberechtigte Teilhabe erst möglich, da behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen werden können.“

Inhaltlich ergibt sich kein Unterschied zwischen den Aufgaben eines Integrationshelfers und eines Schulbegleiters. Die unterschiedlichen Bezeichnungen sind lediglich Synonyme füreinander. Der Begriff des Integrationshelfers ist allerdings sprachlich etwas unscharf und verweist darauf, dass in diesem Beruf die Unterstützung von Personen in integrativen Gruppen im Vordergrund steht. Der Begriff des Schulbegleiters bzw. der –assistenten verweist hingegen stärker auf die exakte Aufgabe.

Aufgaben des Schulbegleiters

Im Wesentlichen umfasst die Tätigkeit eines Schulbegleiters theoretisch drei Bereiche. Der Schulbegleiter ist zum einen für die medizinische Pflege des Kindes während der Schulzeit verantwortlich. Des Weiteren trägt er dafür Sorge, dass dem Kind mit Behinderung auch der Besuch eines Förderzentrums ermöglicht wird und dass das Kind im Schulalltag pädagogisch begleitet wird.

Praktisch bedeutet dies, dass er die intensive Begleitung des Kindes in der Schule übernimmt, indem er hilft, den Schulalltag zu strukturieren und zu organisieren, die Aufgaben in der Schule gemeinsam zu bearbeiten und den Schüler in seiner Selbstständigkeit und seinem Selbstvertrauen zu fördern. Außerdem kann er versuchen, das Kind zu ermutigen, soziale Kontakte zu den Mitschülern zu knüpfen. In all diesen Bereichen arbeitet der Schulbegleiter eng mit dem Lehrpersonal zusammen.

Die Integrationshelfer sollten jedoch nicht permanent hinter dem Kind „lauern“ und so nur noch mehr zu dessen Stigmatisierung beitragen, gibt Lisa Reimann zu bedenken. „Es ist gar nicht immer nötig, dass der Schulhelfer unterstützt, manchmal übernehmen das Mitschüler/innen. Hier ist es wichtig, dass die Unterstützungsperson sich auch mal zurückzieht und von weitem beobachtet und erst einschreitet, wenn sie gebraucht wird. In inklusiven Klassen helfen sich die Kinder auch viel Gegenseitig: dem einen bei den Hausaufgaben, dem anderen beim Jacke zu machen. Die inklusive Pädagogik und das Abreiten im Team zeigen viele Wege und Möglichkeiten auf, wie man unter den Kindern Inklusion fördern und die Hilfe anbieten kann, die tatsächlich gebraucht wird.“

Kosten und Finanzierung von Integrationshelfern durch Sozialhilfeträger

Mit einem rechtzeitig vor der Einschulung gestellten Antrag beim zuständigen Sozialamt, werden (nach positiv ausfallender Prüfung) die Kosten für einen Integrationshelfer übernommen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, haben die betroffenen Eltern so noch ausreichend Zeit, um einen Widerspruch einzulegen. Zum Nachweis der Erforderlichkeit eines Integrationshelfers macht es Sinn, wenn sich Eltern bereits im Vorfeld um entsprechende ärztliche Atteste und Bestätigungen der Schule bemühen.

Mehr zum Thema Integration und Inklusion lesen Sie hier.

 

Inklusionsfakten Lisa ReimannZur Person Lisa Reimann

Lisa Reimann ist freie Dozentin für Inklusion und Bloggerin. Auf www.inklusionsfakten.de stellt sie Vorbehalten gegenüber inklusiver Bildung Fakten, Best-Practice-Beispiele, die Menschenrechtsperspektive und Quellen zu Bildungsstudien entgegen.





Kommentare
  1. Schulassistenz, Schulbegleiter und Integrationshelfer
    Kathi | Sonntag,Juli 16.2017

    Dieser Artikel weißt inhaltlich kleine Fehler auf – zumindest was Sachsen betrifft. Der Schulbegleiter (meist ungelernte Kräfte – Aussage des JA-Mitarbeiters) wird vom Jugendamt gestellt und hat im Unterricht lediglich die Aufgabe das Kind beim Lernen und der Konzentration zu unterstützen, der Schulassistent wird über das Sozialamt gestellt und hat einen weitaus größeren Umfang an Aufgaben, wie schon im Artikel beschrieben.

  2. Schulassistenz, Schulbegleiter und Integrationshelfer
    Ulrike Hinz | Freitag,Juli 28.2017

    Kann ich als tagesmutter auch schulbegleiter werden

  3. Schulassistenz, Schulbegleiter und Integrationshelfer
    Manuela | Mittwoch,September 27.2017

    Ich bin seit 6 Jahren Schulbegleiter und pädagogische Fachkraft. Auch ich werde vom Jugendamt finanziert. Mein Arbeitgeber stellt keine ungelernten Kräfte ein, da diese Aufgabe einfach zu wichtig ist und es von Vorteil ist eine pädagogische Ausbildung zu haben. Es kann zu viel falsch laufen wenn man nicht weiß wie man das handhaben muß. Ich habe es selbst erlebt bei Kollegen die aus einem nicht päd. Beruf kamen. Sie waren alle überfordert und hielten nicht lange durch.

  4. Schulassistenz, Schulbegleiter und Integrationshelfer
    Silke | Sonntag,März 18.2018

    Ich bin Betroffene Mutter von einem autistischen tollen Kind im high functioning mit Altersentsprechender Entwicklung.Weil sich keiner auskennt ist mein Sohn momentan unbeschulbar auf der Regelschule. Ist auch komisch die ersten 3 Jahre waren echt toll dann passiert was und schon geht nix mehr.Mein Sohn hat einen Notendurchschnitt von 3 ohne lernen. Ich Weiss mir langsam auch nicht mehr zu helfen.

  5. Schulassistenz, Schulbegleiter und Integrationshelfer
    Sabine | Dienstag,August 07.2018

    Hallo,ich habe eine zweimonatige Weiterbildung zum Schulbegleiter/Integrationsassistent gemacht.Diese Ausbildung scheint im Moment nichts wert zu sein, weil ich auf meine Bewerbungen nur Absagen bekomme. Es werden für die Tätigkeit leider nur Fachkräfte gesucht, dabei war der Lernstoff sehrumfangreich und ich fühle mich für diese Aufgabe qualifiziert.Schade!!!!!!!!!!!!!!

  6. Schulassistenz, Schulbegleiter und Integrationshelfer
    Antonietta Sulejman | Donnerstag,Oktober 18.2018

    Hallo .. Meine Tochter zwölf Jahre alt geht in die siebte Klasse einer Regelschule.leider haben wir bis lang nicht viel Glück gehabt .Seis das die intergazionshelfer mehr den anderen Kinder helfen und somit den Lehrer als den Betroffenen Kind selbst . Jetzt sind wir ganz unglücklich über diese wo bei meinem Kind ist und wollen das sie nicht mehr zuständig ist . Die Lehrer aber sich mehr für die i.kraft einsetzen als für das Kind . Die Helfer wo super waren gingen wegen der Bezahlung .oder weil sie Aufstiegs Möglichkeiten hatten . Und die die eher gefallen wollen bei den Lehrer bleiben. Bin unendlich traurig über diese Situation. Und mein Kind erst recht . Frage darf mein Kind Wechsel oder muss diese Person bei ihr bleiben weil die Lehrer an ihr gefallen finden ?

  7. Schulassistenz, Schulbegleiter und Integrationshelfer
    Heike windweh-voigt | Mittwoch,Oktober 31.2018

    Hallo warum steht beim Antrag was die Schule ausfüllen muss Erziehung mit drin was die Schule angekreuzt hat kann mir das jemand sagen?

  8. Schulassistenz, Schulbegleiter und Integrationshelfer
    Mancev | Mittwoch,Februar 19.2020

    Was können wir machen wenn unseren Schullassistent jeder woche krank ist und keine vertretung kommt, das passiert jeder zweite woche und meine Tochter musst zu hause bleiben. Aus Drei monaten schull unterischt unsere assistentin ist ingesamt ganze monat nicht dabei. Bei wemm können wir und wenden??? weil das ist eine affen theater.

  9. Schulassistenz, Schulbegleiter und Integrationshelfer
    Schulhelfer | Donnerstag,März 19.2020

    Schulhelfer müssen auch gut mit den Eltern zusammen passen. Vielleicht kommt ihr Schulassistent mit Ihnen nicht klar und ist daher so häufig krank.

  10. Schulassistenz, Schulbegleiter und Integrationshelfer
    Alexander | Samstag,April 04.2020

    Hallo ich habe eine Frage, wir beziehen für unseren Sohn EIN privates Budget um seinen Teilhabeassistenten zu bezahlen. Hat er eigentlich auch ein Anrecht auf bezahlten Urlaub?

  11. Schulassistenz, Schulbegleiter und Integrationshelfer
    Pia Reifenberg | Freitag,Mai 15.2020

    Im Sommer 2020 bin ich eine staatlich anerkannte Erzieherin, was brauche ich um eine Schulbegleiterin zu werden?

  12. Schulassistenz, Schulbegleiter und Integrationshelfer
    Silke | Donnerstag,Oktober 08.2020

    Liebe Eltern, liebe Assistenzen eines Kindes, liebe Ratsuchende, ich kann allen Eltern nur anraten, das persönliche Budget zu beantragen. Dafür gibt es viele gute Gründe. Die Eltern können frei entscheiden, wer ihr Kind betreuen/ unterstützen soll, die Assistenzen/ Schulbegleiter erhalten ein deutlich besseres Gehalt als bei den freien Trägern. In der Regel wird damit auch sichergestellt, dass die Leistung auch wirklich nur bei dem zu betreuenden Kind ankommt, nicht nur weil es die Sozialgesetze so vorschreiben, sondern auch weil die Eltern als gesetzliche Vertreter ihres Kindes mit Behinderung der Arbeitgeber sind. Hier ist dann auch sichergestellt, dass eine gute Kommunikation zwischen den Eltern mit dem Eltern im Sinne des Kindes stattfinden kann.Eltern die sich nicht zutrauen, das persönliche Budget selbst zu beantragen und zu verwalten, können auch eine Budgetassistenz beauftragen. Das muss im Budget mit bezahlt werden. Einfach mal Anbieter googeln. Rechtsgrundlage: §29 SGB IX . Das persönliche Budget MUSS von den Ämtern wie Jugendamt, EGH oder Sozialamt gewährt werden. Wenn Eltern schon eine Schulbegleitung/ Assistenz über einen freien Träger haben und nicht zufrieden sind, kann ein Antrag gestellt werden auf Umwandlung in ein Budget.Kostenlose Beratung geben die Budgetassistenzen oder die EUTBs oder die Selbstbestimmt leben Vereine. Weitere Rechtsgrundlagen: SGB XII §53, SGB VIII Eingliederungshilfe § 35 a Jugendamt, Sozialamt SGB XII §53, UN-BRK Artikel 24, Grundgesetz Artikel 3 usw. Schulassistenz, Schulbegleiter ist bisher kein Ausbildungsberuf, gerade gut ausgebildeten Schulassistenzen ist das Budget über die Eltern sehr zu empfehlen, damit sie ein angemessenes Gehalt erhalten und in der Regel dann auch länger bei einem Kind bleiben können und somit häufige Wechsel von Kindern oder verpflichtende Vertretungsaufgaben für andere Kinder an anderen Schulen wegfallen, da sie ja dann auch wirklich nur für das eine Kind zuständig sind. Es gibt viele Eltern die das persönliche Budget wollen, aber kein Personal, wie Erzieher, Heilerzieher etc. finden. Wenn Frau Reimann es zulässt, gebe ich auch gerne weiterführende konkretere Informationen und links.

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