Elterngeld

Elterngeld & Kindergeld

So durchblicken Sie den Zuschussdschungel

Eltern haben von Geburt ihres Kindes an Anspruch auf diverse staatliche Sozialleistungen, z.B. auf Kindergeld und Elterngeld. Wir geben Ihnen einen Überblick über diese beiden Optionen.

Hier können Sie einen ersten Überblick über die staatlichen Sozialleistungen Elterngeld und Kindergeld gewinnen, die Ihnen zustehen, falls Sie demnächst Nachwuchs erwarten:

Elterngeld

Ihr Kind wird geboren und Sie als Eltern leben mit dem Kind in Deutschland. Ein Elternteil betreut das Kind ab Geburt selbst zuhause, während der sogenannten Elternzeit. In dieser Zeit geht der betreuende Elternpart entweder gar keinem Job nach, ist nicht voll erwerbstätig oder befindet sich gerade in der Ausbildung. Dann steht ihm Elterngeld zu!

Es wird für beide Elternteile zusammen bei voller Auszahlung bis zu 14 Monate nach der Geburt des Kindes Elterngeld gezahlt. Ein Elternteil kann bei dieser Variante höchstens zwölf, mindestens jedoch zwei Monate Elterngeld beziehen. Alleinerziehende bekommen insgesamt 14 Monate Elterngeld. Es gibt auch noch Abwandlungen des Modells, z.B. bei Teilzeit, wo das Elterngeld auf noch längere Perioden verteilt werden kann.

Die Höhe des Elterngeldes errechnet sich aus dem Einkommen des Jahres vor der Geburt des Kindes. Der Bezug schwankt zwischen mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat. Der Elterngeldrechner gibt Ihnen eine erste Richtung über die Höhe des monatlich zu erwartenden Zuschusses. Den Antrag stellen Sie bei der Elterngeldstelle.

Kindergeld

Jedem Kind in Deutschland steht grundsätzlich Kindergeld zu. Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Der Betrag richtet sich dabei nach der Anzahl Ihrer Kinder: Für das erste und zweite Kind bekommen Sie je 194 Euro pro Monat, für das dritte 200 und ab dem vierten 225 Euro. Kindergeld gibt es grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Kinder in Ausbildung erhalten Kindergeld bis zum ihrem 25. Lebensjahr, arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Beantragen können Sie das Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

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