Nachhilfelehrer einstellen

Nachhilfelehrer einstellen: Formales & Absprachen

Diese Punkte sollten Sie beachten

Sie haben einen tollen Nachhilfelehrer gefunden? Bestens! Nun geht es um den formalen Teil des Einstellungsprozesses. Wir zeigen Ihnen, worauf es dabei ankommt.

Nachhilfelehrer einstellen

Die Probestunde ist gut gelaufen, der Nachhilfelehrer Ihrem Kind sympathisch und Sie haben sich gemeinsam dafür entschieden, ihn zu engagieren. Prima! Nun geht es darum, sich um den formalen Teil der Nachhilfe zu kümmern. Dabei ist wichtig, verbindliche Absprachen zu treffen und diese schriftlich festzuhalten. Die folgenden Punkte sollten Sie auf jeden Fall mit dem Nachhilfelehrer besprechen bzw. abklären.

Eckpfeiler der Einstellung

Lernziele: Einigen Sie sich auf realistische Lernziele, die in dem jeweiligen Fach erreicht werden sollen. Was konkret soll verbessert werden? Wie sehr und bis wann soll sich die Leistung steigern?

Unterrichtsrhythmus: Besprechen Sie einen genauen Zeitplan, wann die Nachhilfe benötigt wird und wie viele Stunden jeweils pro Woche gegeben werden sollen.

Entlohnung: Vereinbaren Sie je nach Qualifikation und Erfahrung des Nachhilfelehrers eine angemessene Bezahlung. Das Gehalt kann zudem nach Fach und Bildungsstufe des Kindes variieren.

Bezahlmodalitäten: Halten Sie außerdem den Rhythmus der Bezahlung fest, z.B. wöchentlich, monatlich oder alle 2 Wochen. Übergeben Sie das Geld in bar oder per Überwesiung? Vereinbaren Sie zudem eine Lösung für die Bezahlung im Krankheitsfall.

Probezeit: Legen Sie auch eine Probezeit fest, um zu schauen, ob die Nachhilfe für Ihr Kind funktioniert. Ein bis zwei Monate sind dafür realistisch. Setzen Sie sich auch mal mit in den Unterricht und beobachten, ob Kind und Lehrer wirklich miteinander harmonieren.

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Vertragliches

Vertrag: Setzen Sie gemeinsam einen Vertrag auf und besprechen Sie davor die Inhalte. Achten Sie darauf, dass auch definiert wird, wie lang eine Unterrichts- bzw. Nachhilfestunde dauert. Außerdem sollte der Vertrag Dinge, wie Urlaub, Krankheit, Ausfall- und Spontanstunden, regeln.

Anmeldung: Nachhilfe gehört nicht in den Bereich der klassischen haushaltsnahen Dienstleistungen und fällt daher nicht unter die Minijobregelungen. Dem Nachhilfelehrer obliegt es vielmehr selbst, sich beim Finanzamt als Freiberufler anzumelden und Ihnen im festgelegten Rhythmus eine Rechnung zu stellen.

Regelmäßiger Austausch

Bestandsaufnahme: Verschaffen Sie dem Nachhilfelehrer am Anfang einen detaillierten Überblick darüber, in welchen speziellen Bereichen Ihr Kind Unterstützung benötigt. Schauen Sie sich den Notenspiegel Ihres Kindes gemeinsam an und gehen Sie entsprechende Schulmaterialien sowie frühere Tests und Klausuren durch. So kann sich der Lehrer ein gutes Bild vom Leistungsstand Ihres Kindes machen.

Feedbackrunden: Sobald Sie den Nachhilfelehrer engagiert haben, sollten Sie in einen regelmäßigen Austausch über die Fortschritte Ihres Kindes gehen. Legen Sie dafür Termine fest.

Schule einbinden: Die Schullehrer Ihres Kindes sind in den meisten Fällen wichtige Mitspieler für den Erfolg des Nachhilfeunterrichts. Informieren Sie Ihr Kind darüber, dass Sie die Schullehrer über die Nachhilfe in Kenntnis setzen wollen und beteiligen Sie Ihr Kind an der Entscheidung. Lassen Sie erst dann die Lehrer wissen, dass Sie eine Nachhilfe engagiert haben. Besprechen Sie regelmäßig mit den Lehrern, ob bereits Verbesserungen erkennbar sind.

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