betreuungskostenabsetzen

Betreuungskosten steuerlich absetzen

So geht's

Wir haben mit der Steuerexpertin Constanze Elter darüber gesprochen, wie Sie Kinderbetreuungskosten am besten steuerlich geltend machen. Lesen Sie selbst!

Betreuungskosten

Kinderbetreuungskosten in der Einkommensteuer

Seit Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetztes gelten erleichterte Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Steuerjournalistin Constanze Elter führt dazu aus: „Seit 2012 ist es völlig gleichgültig, aus welchen Gründen Kinderbetreuung notwendig wird. Egal, ob beide Eltern arbeiten, einer von beiden eine Auszeit nehmen möchte oder längere Zeit krank ist: Die Aufwendungen für die Kinderbetreuung können nun immer – in festgelegten Grenzen – als Sonderausgaben geltend gemacht werden.“

Seit der Gesetzesänderung gilt: Zwei Drittel der jährlich anfallenden Kosten für Kinderbetreuung können bei der Einkommensteuererklärung steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wobei die Kosten den Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Kind nicht überschreiten dürfen. Darüber hinaus können Eltern die Betreuungskosten nur für Kinder bis 14 Jahre ansetzen, für Kinder mit Behinderungen gelten besondere Regelungen.

Welche Kosten zählen dazu?

Laut Steuerexpertin Constanze Elter sind grundsätzlich alle Ausgaben für Kinderbetreuung – egal ob als finanzieller Ausgleich oder als Sachleistung – abziehbar: „Zu den Kinderbetreuungskosten zählen nicht nur Beiträge für den Kindergarten oder den Kinderhort, sondern auch das Honorar für die Tagesmutter, der Lohn für die angestellte Kinderfrau oder Haushaltshilfe, wenn sie das Kind betreut, ebenso wie die Sozialversicherungsbeiträge oder Fahrtkostenerstattungen.“ Voraussetzung für den Abzug in der Steuererklärung ist ein klarer Nachweis für die angefallenen Aufwendungen. So muss auf jeden fall eine Rechnung für die Betreuungsleistung existieren. Zum anderen ist es laut Constanze Elter besonders wichtig, dass die Kinderbetreuungskosten niemals in bar gezahlt, sondern überwiesen werden, denn nur dann akzeptiert das Finanzamt diese.

Sonstige Betreuungskosten

Neben den Kinderbetreuungskosten können aber auch weitere Betreuungskosten bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Sie fallen unter den Begriff der „sonstigen haushaltsnahen Dienstleistungen“.  Doch welche Betreuungsformen fallen darunter? „Die gesetzliche Definition für sonstige haushaltsnahe Tätigkeiten ist sehr weit gefasst. Die Aufgaben müssen einen engen Bezug zum Haushalt haben – bei der Betreuung ist vor allem die Pflege älterer und pflegebedürftiger Menschen steuerlich begünstigt“, erläutert Constanze Elter. Kosten für eine Haushaltshilfe fallen auch in diese Rubrik. Nachhilfe beispielsweise ist hingegen keine klassische haushaltsnahe Arbeit. Geltend gemacht werden können hier 20 Prozent der Aufwendungen, die jedoch ebenfalls 4.000 Euro im Jahr nicht überschreiten dürfen.

Grenzfall Au-pair

Doch wie ist das dann bei Au-pairs, die neben der Kinderbetreuung auch leichte Aufgaben im Haushalt erledigen? Constanze Elter verrät: „Beim Au-pair heißt es aufpassen. Denn in aller Regel wird von den ausländischen Gästen erwartet, dass sie auch im Haushalt mithelfen. Hier muss entweder vertraglich nachgewiesen werden, welchen zeitlichen Raum die Kinderbetreuung einnimmt – oder man schätzt. Den Rest der Kosten dürfen Eltern als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.“ Mehr zur Absetzbarkeit von Au-pairkosten finden Sie hier.

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Für genauere Informationen sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Über Constanze Elter

Steuern – leicht gemacht! Unter diesem Motto bringt Constanze Elter Lesern und Hörern die Wirtschaft näher. Komplexe Zusammenhänge auseinandernehmen – kein Problem. Staubtrockene Themen anschaulich aufbereiten – aber gern! Wenn es darum geht, Steuern in Worte zu fassen, ist sie die Richtige für Sie. Und das ganz unabhängig vom Medium: Zu ihren Kunden zählen Hörfunksender, Print- und Onlinemedien, Fach- und Schulbuchverlage, öffentliche Auftraggeber und Steuerkanzleien. Außerdem moderiert Constanze Elter Diskussionen, Veranstaltungen sowie Fachtagungen und hat verschiedene Bücher veröffentlicht.

Photo: © ninasimone.de

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