Der Begriff Tagesoma ist keine offizielle Berufsbezeichnung. Man versteht darunter eine Person fortgeschrittenen Alters, die als Tagesmutter arbeitet. Gelegentlich wird die Bezeichnung Tagesoma auch mit Leihoma gleichgesetzt. Wenn man als Tagesoma für mindestens drei Monate regelmäßig mehr als 15 Stunden pro Woche der Kinderbetreuung im eigenen Haushalt nachgeht, wird eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt benötigt.
Die Unterbringung von Kindern bei einer Tagesoma unterscheidet sich grundsätzlich von der Betreuung in einer Kindertagesstätte. Eine Tagesoma kümmert sich um eine Gruppe von maximal fünf Kindern im eigenen Zuhause in familiärer Atmosphäre. Viele berufstätige Eltern schätzen auch die Tatsache, dass die Betreuung bei einer Tagesoma sehr viel flexibler stattfinden kann als in vielen Kindertageseinrichtungen.
Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Ihr Kind besser bei einer Tagesoma oder in einer Kindertagesstätte aufgehoben wäre, dann kann Ihnen unsere Checkliste zum Vergleich von Kindertagespflege und Kinderstagesstätte weiterhelfen.
Kinderbetreuung durch eine Tagesoma
Die Unterbringung von Kindern bei einer Tagesoma unterscheidet sich grundsätzlich von der Betreuung in einer Kindertagesstätte. Eine Tagesoma kümmert sich um eine Gruppe von maximal fünf Kindern im eigenen Zuhause in familiärer Atmosphäre. Viele berufstätige Eltern schätzen auch die Tatsache, dass die Betreuung bei einer Tagesoma sehr viel flexibler stattfinden kann als in vielen Kindertageseinrichtungen.
Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Ihr Kind besser bei einer Tagesoma oder in einer Kindertagesstätte aufgehoben wäre, dann kann Ihnen unsere Checkliste zum Vergleich von Kindertagespflege und Kinderstagesstätte weiterhelfen.