1. Welche Berufssparten gelten als anmeldepflichtig?
Bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden müssen alle haushaltsnahen Dienstleistungen, die Sie typischerweise selbstständig in Haushalten erledigen. Dazu gehören zum Beispiel Arbeiten wie Kochen, Putzen oder Gartenarbeiten. Auch die Kinderbetreuung oder die Pflege alter und kranker Menschen gehören dazu. Nachhilfe sowie Handwerkerarbeiten hingegen sind keine klassischen haushaltsnahen Dienstleistungen und fallen deshalb nicht unter die Minijob-Regelungen. Einen Katalog der Tätigkeiten finden Sie auf der Webseite der Minijob-Zentrale.
2. Ab welchem zeitlichen Aufwand bzw. welcher Bezahlungsuntergrenze sollte ein Minijobber vom Arbeitgeber angemeldet werden?
Grundsätzlich gilt: Arbeiten Sie als Alltagshelfer regelmäßig – egal ob einmal oder mehrfach im Monat – und verdienen Sie monatlich bis zu 450 Euro, muss Ihr Arbeitgeber Sie bei der Minijob-Zentrale anmelden. Dienst- und Werkleistungen sind nur dann frei von einer Anmeldung, wenn sie aus Gefälligkeit oder als Nachbarschaftshilfe zustande kommen.
Alle Tätigkeiten, denen eine Gewinnerzielungsabsicht zugrunde liegt – wenn Sie also als Alltagshelfer arbeiten, um einen ordentlichen Lohn zu erhalten – sind anmeldepflichtig. Kommen Sie bei Ihrer Nachbarin aus Freundschaft gelegentlich vorbei, um ihre Kleinen ins Bett zu bringen? Das ist kein Problem und kein Fall für eine Anmeldung bei der Minijobzentrale. Erfolgt die Kinderbetreuung regelmäßig und mit dem Ziel, Geld zu verdienen? In diesem Fall muss die Familie bzw. Ihr Arbeitgeber Sie anmelden – auch, wenn Sie Nachbarn sind.
3. Welche Sozialleistungen sind durch die Anmeldungen bei der Minijob-Zentrale abgesichert?
Mit der Einstellung als Minijobber im Privathaushalt zahlt jede Haushaltshilfe in die Rentenkasse ein und erwirbt volle Rentenansprüche. Ihr Arbeitgeber zahlt zudem einen Pauschalbetrag von fünf Prozent, Sie zahlen 13,9 Prozent Ihres Gehalts ein. Bei Bedarf können Sie sich aber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und verminderte Rentenansprüche erwerben. Eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung wird durch einen Minijob generell nicht begründet. Dazu müssten Sie mehr als 450 Euro im Monat verdienen.
4. Wenn ich nur einige Monate im Jahr arbeite, kann ich dann auch entsprechend mehr in diesen Monaten verdienen?
Leider nein, da spielt der Gesetzgeber nicht mit. Die durchschnittliche Verdienstgrenze pro Monat beträgt 450 Euro. Somit sind beispielsweise bei zwei Monaten maximal 900 Euro zulässig.
5. Kann ein Minijobber mehrere Minijobs annehmen? Wie viel kann ein Minijobber insgesamt verdienen?
Ja, als Minijobber können Sie mehrere Arbeitsverhältnisse auf Minijob-Basis annehmen. Entscheidend ist, dass Ihr Gesamtverdienst, also die einzelnen Gehälter addiert, die maximale Verdienstgrenze von 450 Euro pro Monat nicht übersteigt.
6. Wer hilft bei der Bürokratie, wenn der Job mehr als 450 Euro beinhaltet?
Aktuell können Sie als Minijobber bis zu 450 Euro im Monat verdienen. Alles, was darüber liegt, ist kein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mehr und wird daher wie ein ganz normales Arbeitsverhältnis behandelt. Hilfreiche Ansprechpartner sind in erster Linie Ihre Krankenkasse oder auch Arbeitnehmerverbände.
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