Minijobber

Ihre Vorteile als angemeldeter Minijobber

Genauso wie Vollbeschäftigte profitieren

Angemeldet sein nützt jedem! Wir zeigen Ihnen auf einen Blick, wovon Sie als bei der Minijob-Zentrale registrierter Alltagshelfer alles profitieren.

Minijobber

 

Ja, der Weg durch den Anmeldedschungel ist manchmal mühsam und Papierkram für die meisten Menschen lästig. Doch als angemeldeter Minijobber haben Sie viele Vorteile, die Sie auf jeden Fall nutzen sollten – von Kündigungsschutz über Lohnfortzahlung im Fall von Krankheit bis hin zu Urlaubsanspruch. Weisen Sie schon vor Jobbeginn die Familie oder Person, für die Sie als Alltagshelfer tätig sein werden, also Ihren zukünftigen Arbeitgeber, darauf hin, Sie zeitnah bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Arbeitsrechtlich ist dies eh verpflichtend, sobald Sie dort regelmäßig als Babysitter, Seniorenbetreuer, Gärtner oder Haushaltshilfe tätig werden. Ihr Arbeitgeber wird Sie bestimmt gern unterstützen. Schließlich handelt es sich um einen verantwortungsvollen und auf Vertrauen basierenden Aufgabenbereich – die Betreuung von Kindern, älteren Angehörigen oder Privathaushalten.

Wir zeigen Ihnen hier auf einen Blick, wovon Sie als bei der Minijob-Zentrale registrierter Alltagshelfer profitieren:

 

Ihre Vorteile als registrierter Minijobber:

  • Rentenversichert
  • Unfallversichert
  • Übergangsgeldberechtigt
  • Kündigungsschutzberechtigt
  • Mindestlohnberechtigt
  • Entgeltfortzahlungsberechtigt (z.B. bei Krankheit)
  • Urlaubsberechtigt
  • u.v.m.

1. Sie sind rentenversichert!

Auch als Minijober macht man sich Gedanken um die Zukunft und Themen wie die Absicherung in Rentenzeiten. Mit der Anmeldung als Minijobber sind Sie automatisch rentenversichert und müssen in der Regel Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Daraus ergeben sich jedoch die gleichen Rentenrechte wie bei Vollzeitbeschäftigten!

Das heißt, Sie erwerben hinsichtlich der Rente eine volle Anrechnung Ihrer Beschäftigungszeiten, nämlich in Form von Wartezeiten. Des Weiteren können Sie staatliche Fördermöglichkeiten für eine private Altersvorsorge in Anspruch nehmen (Stichwort: Riester-Rente) und Sie haben laut Minijob-Zentrale „Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung“. Zudem erhalten Sie „Anspruch auf einen früheren Rentenbeginn, medizinische Reha-Leistungen und Erwerbsminderungsrente“. Und noch ein Plus: Ihr Verdienst wird komplett, also ohne Abzüge, auf die Rente angerechnet!

Auf Antrag können Sie sich natürlich auch von der Zahlung der Rentenbeiträge befreien lassen. Doch in den Augen vieler Minijobber überwiegen die eben beschriebenen Vorteile der Rentenversicherung. Die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung stehen Ihnen für individuelle Auskünfte zur Verfügung.

Minijobber

2. Sie sind unfallversichert!

Von Beinbruch bis Sehnenscheidenentzündung: Minijobber bleiben von Arbeitsunfällen und beruflich bedingten Erkrankungen leider nicht verschont! Als Minijobber sind Sie jedoch versicherungstechnisch auf der sicheren Seite: auch bei Unfällen! Mit der Meldung bei der Minijob-Zentrale sind Sie automatisch gesetzlich unfallversichert und zwar bei Arbeitsunfällen, Arbeitswegeunfällen und bei eintretenden Berufskrankheiten. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt dabei eine Menge an Leistungen, unter anderem anfallende Behandlungs-, Pflege- und Transportkosten. Sie kommt zudem für Verletzten- und Übergangsgeld auf, oder auch für eine unfallbedingte Rente.

3. Sie sind übergangsgeldberechtigt!

Wird man als Minijobber aufgrund unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig oder muss z.B. eine medizinische Reha-Maßnahme wahrnehmen, hat man in der Regel Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und zwar bis zu sechs Wochen lang. Dazu kommt eine Unterstützung der Rentenversicherung bei Reha-Maßnahmen. „Nehmen Sie als Minijobber an einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme der gesetzlichen Rentenversicherung teil, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsgeld“, so die Minijob-Zentrale.

Damit können Sie genauso wie vollbeschäftigte Arbeitnehmer einkommenslose Zeiten weitestgehend überbrücken. Voraussetzung dafür ist, dass Sie „unmittelbar vor der Maßnahme Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben.“ Wie hoch das Übergangsgeld ausfällt, hängt vom Rentenversicherungsträger ab. Die Berechnungsgrundlage bilden in der Regel 80 Prozent des vor Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit erhaltenen Verdienstes.

4. Sie sind Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt!

Als Minijobber sind Sie einem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in vielen arbeitsrechtlichen Aspekten gleichgestellt. So haben Sie z.B. Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Falle von Krankheit, einer Erkrankung Ihres Kindes, bei Mutterschaft und bei einem Arbeitsausfall aufgrund von Feiertagen. Des Weiteren fallen Sie unter den Kündigungsschutz, es gilt für Sie der Mindestlohn und Ihnen steht Erholungsurlaub zu. Zudem können Sie jederzeit von Ihrem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis einfordern.

5. Sie haben kaum bürokratischen Aufwand!

Und das Beste zum Schluss: Um die Mehrheit der Formalitäten für die Anmeldung als Minijobber im Privathaushalt brauchen Sie sich gar nicht selbst zu kümmern! Der meiste Aufwand dafür liegt beim Arbeitgeber: Dieser sorgt für Ihre Meldung zur Sozialversicherung, die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale sowie den Einzug Ihres Beitrags zur Rentenversicherung.

Weshalb noch überlegen? Als angemeldeter Minijobber sind Sie garantiert auf der Sonnenseite!

Weiterführende Artikel:

Minijobber





Kommentare
  1. Ihre Vorteile als angemeldeter Minijobber
    Vanja | Mittwoch,Juli 26.2017

    Hallo. Ich suche nach einem Mini-Job. Es spielt keine Rolle, ob die Haushaltshilfe, Reinigung Toiletten, ich brauche einen Job. Vielen Dank im Voraus.

  2. Ihre Vorteile als angemeldeter Minijobber
    Katrin Lewandowski | Freitag,Juli 28.2017

    Bewerben Sie sich bitte direkt hier!

  3. Ihre Vorteile als angemeldeter Minijobber
    Driaa | Donnerstag,März 01.2018

    Hallöchen.Mein Name ist driaa rachida. Ich bin marokkanerinUnd habe viele Erfahrungen im Arbeit

  4. Ihre Vorteile als angemeldeter Minijobber
    Katrin Lewandowski | Dienstag,April 17.2018

    Bitte suchen Sie hier nach Jobs in Ihrer Region!

Diesen Artikel kommentieren
*

*