Mindestlohn

Hier greift der Mindestlohn

Das sollten Sie Ihrem Alltagshelfer zahlen

Seit 2015 gilt in Deutschland der Mindestlohn – auch bei der Bezahlung haushaltsnaher Dienstleistungen. Wir haben für Sie die wichtigsten Eckpunkte zum Thema Mindestlohn zusammengefasst.

Mindestlohn

Grundsätzliches zum Mindestlohn

Am 1. Januar 2015 trat in Deutschland das Mindestlohngesetz in Kraft, welches eine Lohnuntergrenze regelt. Seitdem sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten einen gesetzlichen Mindestlohn pro Zeitstunde zu zahlen.

Seit dem 1. Oktober 2022 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde. Dieser Mindestlohn gilt auch für das Jahr 2023.

Natürlich gibt es auch einige Ausnahmen. Vom Mindestlohn ausgeschlossen sind jedoch lediglich wenige Personengruppen, nämlich:

⇒  Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung

⇒  Auszubildende

⇒  Langzeitarbeitslose

⇒ (Pflicht-)Praktikanten

Das Mindestlohngesetz greift folglich auch im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen. Denn auch jegliche den Mindestlohn betreffende Übergangsfristen sind bereits abgelaufen – in keiner Branche darf seit 2019 weniger als der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden!

Mindestlohn

Mindestlohn bei haushaltsnahen Dienstleistungen

Haben Sie beispielsweise eine Haushaltshilfe, einen Baby- oder Hundesitter engagiert und arbeiten diese als geringfügig Beschäftigte mit einem Monatsverdienst von maximal 520 Euro (Minijobber), sind Sie als Arbeitgeber per Gesetz verpflichtet, Ihrem Alltagshelfer den Mindestlohn zu zahlen. Vergüten Sie folglich jede Arbeitsstunde mit mindestens 12 Euro.

Unsere Betreut.de-Stundenlohnrechner zeigen Ihnen an, welchen Lohn ein Alltagshelfer in Ihrer Region üblicherweise bekommt:

Stundenlohnrechner Haushaltshilfe

Stundenlohnrechner Babysitter

Stundenlohnrechner Tiersitter

Weitere Informationen zum Thema Mindestlohn finden Sie auf der Webseite mindestlohn.de.

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