Grundsätzliches zum Mindestlohn
Am 1. Januar 2015 trat in Deutschland das Mindestlohngesetz in Kraft, welches eine Lohnuntergrenze regelt. Seitdem sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten einen gesetzlichen Mindestlohn pro Zeitstunde zu zahlen.
Seit dem 1. Juli 2021 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro. Der Mindestlohn soll in zwei weiteren Schritten bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen.
Natürlich gibt es auch einige Ausnahmen. Vom Mindestlohn ausgeschlossen sind jedoch lediglich wenige Personengruppen, nämlich:
⇒ Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung
⇒ Auszubildende
⇒ Langzeitarbeitslose
⇒ (Pflicht-)Praktikanten
Das Mindestlohngesetz greift folglich auch im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen. Denn auch jegliche den Mindestlohn betreffende Übergangsfristen sind bereits abgelaufen – in keiner Branche darf seit 2019 weniger als der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden!
Mindestlohn bei haushaltsnahen Dienstleistungen
Haben Sie beispielsweise eine Haushaltshilfe, einen Baby- oder Hundesitter engagiert und arbeiten diese als geringfügig Beschäftigte mit einem Monatsverdienst von maximal 450 Euro (Minijobber), sind Sie als Arbeitgeber per Gesetz verpflichtet, Ihrem Alltagshelfer den Mindestlohn zu zahlen. Vergüten Sie folglich jede Arbeitsstunde mit mindestens 9,60 Euro.
Betreut.de empfiehlt einen Stundensatz von mindestens 12 Euro. Unsere Betreut.de-Stundenlohnrechner zeigen Ihnen an, welchen Lohn ein Alltagshelfer in Ihrer Region üblicherweise bekommt:
⇒ Stundenlohnrechner Haushaltshilfe
⇒ Stundenlohnrechner Babysitter
⇒ Stundenlohnrechner Tiersitter
Weitere Informationen zum Thema Mindestlohn finden Sie auf der Webseite mindestlohn.de.