Die Haftpflichtversicherung: Für den Fall der Fälle
„Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad, Motorrad, Motorrad … Meine Oma ist ’ne ganz patente Frau!“ Jeder kennt dieses Kinderlied – aber selbst die patentesten Omas brauchen irgendwann Unterstützung. Seniorenbetreuer sind dafür unverzichtbar: Sie sorgen für ältere Menschen und sind ihnen eine wichtige Hilfe im Alltag. Doch wie bei allen beruflichen Tätigkeiten kann auch hier mal etwas schief gehen. Ein kleines Malheur hier, ein falscher Tritt da und die ältere Dame ist beim gemeinsamen Gang ins Bad ausgerutscht. Was nun?
Michael Schwarz, Leiter des Produktbereiches Sachversicherungen beim Finanz- und Vermögensberater MLP erklärt, dass bei Verschulden des Unfalls durch den Seniorenbetreuer dessen gewerbliche oder private Haftpflicht greife – je nach Beschäftigungsmodell.
Unterschiedlicher Schutz für unterschiedliche Tätigkeitsformen
„Generell muss man immer zwischen hauptberuflich selbstständigen Tätigkeiten, einer selbstständigen nebenberuflichen Tätigkeit und dem Angestelltenverhältnis unterscheiden“, so der Versicherungsexperte. Denn die unterschiedlichen Tätigkeitsformen bedingen, welche Versicherung am Ende greift. „Angestellte seien in der Regel über den Arbeitgeber abgesichert, während hauptberuflich selbstständige Seniorenbetreuer in jedem Fall eine spezielle betriebliche Haftpflichtversicherung abschließen sollten“, Schwarz weiter. Diese Versicherung komme für berechtigte Forderungen im Rahmen der jeweiligen Tätigkeit auf und wehre unberechtigte Ansprüche, notfalls auch gerichtlich, ab.
Seniorenbetreuer, die allerdings nebenberuflich selbstständig tätig sind, sollten ihre private Haftpflichtversicherungspolice prüfen. Hier seien im Allgemeinen auch Schäden abgedeckt, die im Rahmen einer nebenberuflichen oder freiberuflichen Tätigkeit entstehen. Dies gelte nicht nur für die Seniorenbetreuung, sondern auch für Tiersitter, das Babysitter und Haushaltshilfen. Welche Berufe genau abgedeckt seien und wie hoch der Jahresumsatz der nebenberuflichen Tätigkeit sein dürfe, regele jede Versicherungsgesellschaft unterschiedlich, erläuterte unser Versicherungsexperte.
Die Haftpflicht & ihre Grenzen
Ein anderes Beispiel für einen Schadensfall im alltäglichen Seniorenbetreuer-Senioren-Miteinander: Die Betreuerin reißt beim Hilfestellunggeben während des An- und Entkleidens aus Versehen einen Knopf an einer Seidenbluse der Seniorin ab. Michael Schwarz erläutert an dieser Stelle: „Da das Ausziehen zum ausdrücklichen Betreuungsauftrag eines selbstständigen Seniorenbetreuers gehört, greift die Haftpflichtversicherung in diesem Falle nicht.“
Die beschädigte Bluse müsse seitens des selbstständigen Betreuers ersetzt werden, da hier ein vertraglicher Schadensersatzanspruch bestehe. Die Haftpflichtversicherung übernimmt keine Schadensersatzleistung an Sachgegenständen, da es sich dabei um einen sogenannten nicht versicherbaren Erfüllungstatbestand handelt. Auch für diese Art Schaden gilt: Informieren Sie sich unbedingt bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, welche Schäden in welcher Höhe reguliert werden können und klären Sie zudem den Versicherungsschutz der auftraggebenden Person ab.
Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine individuelle Beratung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und allgemeine Gültigkeit.
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Über Michael Schwarz
Michael Schwarz leitet den Produktbereich Sachversicherungen beim Finanz- und Vermögensberater MLP. MLP ist eine der führenden unabhängigen Beratungsfirmen in Deutschland und unterstützt Privat- wie Firmenkunden bei wirtschaftlichen und finanziellen Fragestellungen.
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Guten Tag ich habe mich selbst ständig gemacht in alten Betreuung und mal gerne gewusst wo es so eine Stelle gibt wo ich mich dran Wesen kann der mir da bei helfen kann oder beziehungsweise ein Pflegedienst wo ich mit zusammen arbeiten kann der Pflege Dienst macht morgens den Dienst und mache die Betreuung am Nachmittag bei den Patienten vlg Frau Gadziak
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Hallo. Ich würde gern wissen ob ich, wenn ich hier über betreut.de eine Stelle annehme, selbst alles versichern muss oder ob das über die potenziellen Arbeitgeber gemacht wird? Liebe Grüße