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Alleine mit Kind: Rechtliche Aspekte

Die wichtigsten Rechts-Infos für Alleinerziehende

Alleinerziehende sind in einer Lebenssituation, die sehr viel Kraft kostet. Lesen Sie hier, welche rechtlichen Aspekte in dieser Situation wichtig sind.

 

Gastbeitrag von Rechtsexpertin Sandra Runge

 

Ganz normale Alltagssituationen, die sich in 2-Eltern-Familien meistens leicht managen lassen, werden für Alleinerziehende häufig zur Zerreißprobe: Ein Magen-Darm-Virus, das plötzlich angeordnete Meeting nach 17 Uhr – oder aber ein Elternabend in der Kita, für den man schnell noch einen Babysitter organisieren muss. Die Erziehung und Versorgung der Kinder, der Job und Haushalt – das alles lastet statt auf vier nur auf zwei Schultern. Hinzu kommen oftmals finanzielle Sorgen und Rechtsfragen, die zwingend geklärt werden müssen – oder über die man plötzlich stolpert: Wem steht das Sorgerecht zu? Habe ich überhaupt einen Anspruch auf Unterhalt – und wenn ja, in welcher Höhe? Was passiert, wenn ich morgen nicht zur Arbeit erscheinen kann, weil das Kind krank ist?

Ob bewusst oder unvorhergesehen – sobald klar ist, dass man sein Kind in Zukunft alleine erziehen wird, sollte man sich schnell über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Finanzielle Nachteile, Fristversäumnisse aber auch das eine oder andere Fettnäpfchen lassen sich so häufig vermeiden:

1. Alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht?

Die „elterliche Sorge“, die gleichzeitig als Recht und Pflicht gegenüber dem Kind ausgestaltet ist, besteht aus drei Elementen, nämlich der Personensorge, der Vermögenssorge und der gesetzlichen Vertretung des Kindes.

Bei Eltern, die ohne Trauschein zusammen leben, steht das Sorgerecht immer der Mutter zu – es sei denn, beide Elternteile haben eine gemeinsame, öffentlich zu beurkundende Sorgeerklärung abgegeben. Stimmt die Mutter der gemeinsamen Sorgeerklärung nicht zu, kann der Vater beim Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Die Mutter kann innerhalb bestimmter Fristen Gründe nennen, die gegen den Antrag sprechen. Erhebt die Mutter keine Einwände, kann das Gericht das gemeinsame Sorgerecht beiden Elternteilen übertragen, da in diesem Fall vermutet wird, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Bei Eltern mit Trauschein ist die Rechtslage anders: Das Sorgerecht steht beiden gemeinsam zu. Und das ändert sich weder im Falle der Trennung noch nach einer Scheidung. Aber: Auf Antrag eines Elternteils kann das Familiengericht das Sorgerecht auch nur einem Elternteil zusprechen – entscheidend dabei ist immer das Kindeswohl.

2. Aufenthaltsbestimmungs- und Umgangsrecht

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Teil des Sorgerechts ist, umfasst z.B. das Recht den Wohn- und Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Häufiger Streitpunkt nach einer Trennung: Der Umzug und Urlaubsreisen, da es hierfür der Zustimmung des anderen Elternteiles bedarf. Sofern sich die Eltern nicht einigen können, kann nach einem entsprechenden Antrag beim Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Elternteil übertragen werden. In diesem Fall bestimmt ein Elternteil alleine darüber, wo das Kind wohnt und ob es in den Urlaub fährt. Achtung: Auch bei alleiniger Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts kann das gemeinsame Sorgerecht fortbestehen.

Das Umgangsrecht ist ein „Doppelrecht“ – auf den sowohl das Kind als auch beide Elternteile einen Anspruch haben. Es besteht unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind und welcher Elternteil das Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt. Kommt es zwischen den Eltern nicht zu einer Einigung, entscheidet das Familiengericht über die Ausgestaltung, z.B. über die Anordnung eines begleiteten Umgangs. Entscheidend ist auch in diesen Fällen das Kindeswohl.

3. Unterhalt und Unterhaltsvorschuss

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist barunterhaltspflichtig, d.h. er zahlt einen monatlichen Beitrag an den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Dabei handelt es sich um einen Anspruch des Kindes, nicht des Elternteiles. Die Höhe richtet sich nach den Einkommensverhältnissen und kann der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden. Sind die Eltern nicht verheiratet, besteht ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater nur dann, wenn die Vaterschaft anerkannt oder festgestellt wurde. Erfolgen keine Unterhaltszahlungen kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden.

>> zur Düsseldorfer Tabelle

Nach der Scheidung müssen die Eltern jeweils alleine für ihren Unterhalt sorgen. Nur dann, wenn ein Partner wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes nicht in der Lage ist, für seinen Unterhalt alleine aufzukommen, hat er für mindestens 3 Jahre einen Anspruch gegenüber dem anderen Partner. Maßgeblich sind immer die Umstände des Einzelfalls, z.B. die Dauer der Ehe, Betreuungsmöglichkeiten und insbesondere das Kindeswohl. Die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und ist abhängig vom Vermögen und Einkommen beider Partner.

4. Elterngeld

Alleinerziehende haben Anspruch auf bis zu 14 Monate Elterngeld, wenn sie die Grundvoraussetzungen erfüllen. Dazu zählt unter anderen, dass das Kind vom Alleinerziehenden selbst betreut und erzogen wird, mit ihm gemeinsam in einem Haushalt lebt und der Alleinerziehende keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Auch auf den Partnerschaftsbonus, der bei Geburten ab dem 01.07.2015 bezogen werden kann, haben Alleinerziehende in Form von 4 zusätzlichen Monaten Elterngeld Plus Anspruch.

5. Kindergeld

Das Kindergeld, das getrennt lebenden Eltern je zur Hälfte zusteht, wird an den Elternteil gezahlt, der die Betreuung des Kindes übernommen hat. Die Höhe des Unterhaltes wird dann um die Hälfte des Kindergeldes in Abzug gebracht, wenn der Elternteil barzahlungspflichtig ist.

>> zum Online-Formular der Agentur für Arbeit

6. Kinderkrankengeld

Wenn Alleinerziehende der Arbeit fernbleiben müssen, besteht ein Anspruch auf Krankengeld für bis zu 20 Tage im Kalenderjahr. Voraussetzung: Das Elternteil muss Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sein und das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet. Das Kinderkrankengeld beträgt 70 % des Brutto-, maximal aber 90 % des Nettoverdienstes.

7. Steuern

Alleinerziehende sind der günstigen Steuerklasse 2 zuzuordnen. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens ein Kind im Haushalt lebt, für das Kindergeld, bzw. ein Freibetrag für Kinder zusteht Zudem muss der Alleinerziehende alleinstehend sein. Bestandteil der Steuerklasse 2 ist der sogenannte „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“. Dieser Betrag, der ab dem 01.01.2015 jährlich 1908,00 EUR umfasst, wird von der Summe der Einkünfte abgezogen, so dass Alleinerziehende vergleichsweise ein höheres Nettoeinkommen zur Verfügung steht.

 

Zur Person Sandra Runge

Portrait_SandraRunge Sandra Runge ist Mama von zwei Söhnen und Rechtsanwältin. Sie ist spezialisiert auf den Bereich Arbeitsrecht und berät Mütter bei Rechtsfragen rund um Elternzeit, Elterngeld, Wiedereinstieg, Kündigung – aber auch zum Thema Kita und Schule. Auf ihrem Blog smart-mama schreibt sie über Mütterrechte und verrät anhand ihrer persönlichen und beruflichen Erfahrungen Tipps, wie Mütter Stolperfallen aus dem Weg gehen und ihre Interessen in der Alltags-, Arbeits- und Behördenwelt besser durchsetzen.

 





Kommentare
  1. Alleine mit Kind: Rechtliche Aspekte
    Jonas | Dienstag,April 25.2017

    Halle alle zusammen,vielen Dank für diese tolle Zusammenfassung. Auch wenn eine Trennung nichts gutes ist, müssen viele wichtige Sachen geklärt werden, wie z.B. das Sorgerecht um die Kinder oder auch der Unterhalt. Eine gute Idee wäre es, in dem Zusammenhang einen Anwalt für Familienrecht aufzusuchen und die Fragen mit einem Profi zu klären.

  2. Alleine mit Kind: Rechtliche Aspekte
    Lea | Dienstag,Mai 30.2017

    Ich habe mich neulich von meinem Mann getrennt, da das Zusammenleben alles andere als harmonisch war. Nun befinden wir uns im ständigen Streit, wer was bekommt und insbesondere geht es um das Sorgerecht unseren gemeinsamen Sohnes. Wie mein Vorredner schon gesagt hat, ist es vermutlich eine kluge Entscheidung, sich an einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu wenden, um näheres mit ihm abzuklären. Dank des Internets wird man zudem schnell fündig.

  3. Alleine mit Kind: Rechtliche Aspekte
    Amalia B | Montag,September 18.2017

    Vielen Dank für den Artikel. Es ist wichtig, dass man sich über die rechtlichen Aspekte im Klaren ist. Im Detail kann einen da auch ein Fachanwalt für Familienrecht beraten.

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