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Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende

Was steht Ihnen zu?

Alleinerziehende Mütter und Väter erhalten je nach Lebenssituation verschiedene unterstützende Leistungen. Wir zeigen, welche finanziellen Hilfen Alleinerziehende beantragen können.

Alleinerziehende

Alleinerziehend werden Eltern aus den unterschiedlichsten Gründen – beispielsweise nach einer Scheidung oder Trennung vom Partner, nach dem Tode eines Elternteils oder weil Mutter und Vater sich nicht in einer Beziehung befinden. Ganz gleich, was die Ursache für die Elternschaft ohne Partner ist, eines haben alle Alleinerziehenden gemeinsam: Sie benötigen besondere Unterstützung.

Finanzieller Status Alleinerziehender

Alleinerziehende stehen im Alltag vor so mancher Herausforderung. Sie müssen in der Regel mehr leisten als Elternpaare, die Organisation, Kinderbetreuung und jegliche Verantwortung den Kindern gegenüber untereinander aufteilen können. Eine umfassende Betreuung sicher zu stellen, erweist sich vor allem beim Wiedereinstieg in den Beruf nach der Elternzeit für viele alleinerziehende Mütter und Väter als schwierig. Sie können daher mitunter gar keinem Beruf nachgehen oder müssen ihre Arbeitszeit stark reduzieren.

In Deutschland gibt es knapp 1,7 Millionen Alleinerziehende, etwa die Hälfte davon ist auf staatliche Unterstützung angewiesen. Zwar gilt es nicht mehr als gesellschaftlicher „Makel“, ein Kind ohne Partner großzuziehen, Statistiken belegen jedoch, dass Einelternfamilien besonders von Armut betroffen oder von ihr bedroht sind.

Welche Leistungen können Alleinerziehende beantragen?

Aufgrund ihrer besonderen Situation haben alleinerziehende Eltern Anspruch auf unterschiedliche finanzielle Zuschüsse. Alleinerziehende sollten sich frühzeitig über mögliche Leistungen, die für sie infrage kommen, informieren und diese rechtzeitig beantragen. Sobald Sie wissen, dass Sie alleinerziehend sein werden, sollten Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden (Liste am Ende des Artikels). Dort erhalten Sie Auskünfte zu Ihrer individuellen Situation. Von diesen finanziellen Leistungen können Alleinerziehende profitieren:

Kindergeld

Jedem Kind in Deutschland steht grundsätzlich Kindergeld zu. Lebt das Kind in Ihrem Haushalt, haben Sie den Anspruch auf das Kindergeld für dieses Kind in voller Höhe. Der Betrag richtet sich auch nach der Anzahl Ihrer Kinder: Für das erste und zweite Kind bekommen Sie je 194 Euro pro Monat, für das dritte 200 und ab dem vierten 225 Euro. Beantragt wird das Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Kindesunterhalt

Alleinerziehenden Müttern und Vätern steht vom jeweiligen anderen Elternteil Unterhalt für das Kind zu. Der Unterhaltsanspruch für das Kind gilt so lange, bis es volljährig ist bzw. eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und nicht verheiratet ist. Die Höhe des Unterhaltes orientiert sich am Alter des Kindes und daran, wie viel der zahlungspflichtige Elternteil verdient. Die Staffelungen können Sie der Düsseldorfer Tabelle entnehmen. Die Unterhaltszahlung erhält der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. In Einzelfällen können Sie zudem einen Mehrbedarf geltend machen, zum Beispiel wenn Ihr Kind eine besondere Betreuung oder eine Therapie benötigt, deren Kosten nicht von der Krankenkasse erstattet werden.

Unterhaltsvorschuss

Leider ist es nicht immer so, dass der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt für das Kind pünktlich und verlässlich überweist. In diesem Fall kann das Jugendamt helfen. Wenn Sie für Ihr Kind keine oder nur unregelmäßige Unterhaltszahlungen vom verantwortlichen Elternteil erhalten, steht Ihnen ein Unterhaltsvorschuss zu. Für Kinder bis 6 Jahre können Sie monatlich 150 Euro, für Kinder von 6 bis 12 Jahren 201 Euro und für die bis zu 18-Jährigen 268 Euro bekommen. Den Unterhaltsvorschuss beantragen Alleinerziehende beim zuständigen Jugendamt.

 

alleinerziehend

Betreuungsunterhalt

Alleinerziehend und Vollzeitjob!? Nicht allen Vätern und Müttern ist dies möglich. Wenn Sie ein Kind unter drei Jahren haben und nicht arbeiten gehen können, da Sie es zu Hause betreuen müssen, können Sie Betreuungsunterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Auch hier richtet sich der Betrag nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben alle Eltern, unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes verheiratet waren oder nicht. Wenn keine passende Betreuung möglich ist, steht Eltern in Einzelfällen auch bis zu sieben Jahre lang der Betreuungsunterhalt zu.

Zuschuss zur Kinderbetreuung

Alleinerziehende können Zuschüsse zu den Kosten der Kinderbetreuung erhalten. Denn gerade Eltern, die nicht auf die Unterstützung durch einen Partner zählen können und deren eigene Familie nicht in unmittelbarer Nähe wohnt, benötigen diese Hilfe. Auskunft darüber, in welcher Höhe Sie Unterstützung erhalten und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, kann Ihnen Ihr zuständiges Jugendamt geben.

Elterngeld

Alleinerziehende erhalten nach der Geburt eines Kindes in der Regel volle 14 Monate Elterngeld, ohne dass sie sich diese Zeit mit dem Vater bzw. der Mutter des Kindes aufteilen zu müssen. Die Höhe des Elterngeldes errechnet sich aus dem Einkommen des Jahres vor der Geburt des Kindes. Der Elterngeldrechner gibt Ihnen eine erste Richtung über die Höhe des monatlichen Zuschusses.

Wohngeld & Grundsicherung

Wenn Sie ein sehr geringes Einkommen haben, erhalten Sie unter Umständen Wohngeld als Zuschuss zu Ihrer Miete. Auskunft darüber, ob Sie Wohngeld bekommen, erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde. Zudem steht Ihnen natürlich eine Grundsicherung zu, vor allem wenn Sie gar keiner Arbeit nachgehen können. Sozialhilfe können Sie beantragen, wenn Sie zum Beispiel aufgrund der Betreuung Ihrer Kinder nicht arbeiten können oder keinen bzw. unzureichenden Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen. Da jedoch der Einzelfall betrachtet werden muss, sollten Sie sich hierzu rechtzeitig beraten lassen.

Beratungsstellen für alleinerziehende Mütter & Väter

Da die alleinige Verantwortung für den Nachwuchs in den wenigsten Fällen geplant war, haben alleinerziehende Mütter und Väter verständlicherweise viele offene Fragen. Es gibt verschiedene Anlaufstellen und Organisationen, bei denen Sie Informationen, Tipps und zum Teil auch eine persönliche Beratung einholen können. Wir haben ein paar Beispiele aufgelistet. Lassen Sie sich unbedingt fachmännisch beraten:

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Kommentare
  1. Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende
    Helmuth Justin | Montag,Juli 04.2016

    Der Betrag zu Unterhaltsvorschuss hat sich geändert: Seit Januar 2016 gibt es für Kinder bis 6 Jahre monatlich 145 Euro und für Kinder ab 6 Jahren 194 Euro.

  2. Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende
    Donia ali | Freitag,September 14.2018

    Ich bin seit sieben Jahren alleinerziehend und habe bis jetzt nich kein Zuschuss bekommen ich habe sechs kinder ich hoffe Sie können mir helfen. Mit freundlichen Grüßen Frau ali

  3. Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende
    Katrin Lewandowski | Freitag,Dezember 07.2018

    Bitte wenden Sie sich dazu an das für Sie zuständige Jugendamt. Dort bekommen Sie weiterführende Hilfe. Ihnen und Ihrer Familie alles Gute!

  4. Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende
    Tanja | Montag,Februar 25.2019

    Ic bin aus Österreich lebe mit einkommen von 600 Euro miete ist mit Strom 509 euro.ich kann mir nix leistenWohnbeihilfe Erde i jedes mal abgelehnt .der Geschirr spülen ist auch kaputt.bitte um hilfe

  5. Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende
    Julianna | Mittwoch,März 20.2019

    Hallo ich bin julianna ich lebe seit 6 jahre in Deutschland ich bin Alleinziehende Mutter ich habe ein tochter 5 Monate alt ich bekomme kein Geld von Deutschland und was ich in schwangerschaft auch beantragen habe ich habe davon nichts gesehen. Bei job center ich werde mehr mal Abgelehnt . Und ich wohne bei mein mutter aber seit 3 Monate job center bezahlt mein teile nicht. 450- aber davon wurde immer nur 250- überweisen. Und meine frage ist wie kann ich so weiter leben nur von kindergeld und ich kann kaum was leisten . Ich brauche dringend helfen.

  6. Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende
    Müller | Mittwoch,Mai 08.2019

    Hallo ,habe dein Problem gelesen was ist eigentlich mit den Unterhalt was dein Freund oder Exfreundin zahlen muss unabhängig davon hast du Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Liebe grüsse Tanja

  7. Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende
    Adnana | Dienstag,Mai 14.2019

    HalloIch bin Adnana 35 Jahre alt,Alleinerziehende Muter,Sohn 14Jahre ,Tochter 10Jahre.Wir leben in Bosnien,,Ich habe keine arbeit,,keine unterstuzung von Staat,,wir leben von 100e Alimente,,davon bezahle ich auch Miete..Ich brauche irgendwelche Art von Hilfe fur mich und meine Kinder..Wenn Sie einen Rat oder Hilfe fur uns haben bitte melden sie sich…DankeAdnana

  8. Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende
    Sebastian Witkowski | Freitag,September 20.2019

    Wie sieht es denn aus ich bin alleinerziehend und gehe Vollzeit arbeiten. Mein Sohn ist in der Schule und muss da auch morgens um 8 hin. Ich muss jedoch um 7 angenagten. Die Mutter kümmert sich aber sie wohnt in Neuss und ich in wuppertal. Sie kann nicht jeden Tag das Kind in die Schule bringen. Welche Hilfe könnte ich denn da bekommen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian

  9. Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende
    Monika Raulf | Dienstag,September 24.2019

    Ich finde viele Informationen zum Thema finanzielle Unterstützung Alleinerziehender und natürlich der Kinder. Ich suche Informationen zum Thema Ausbildung für Alleinerziehende. Gibt es hierzu Hilfestellungen für Mütter, die einen Schulabschluss aber keine Ausbildung haben?

  10. Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende
    Franziska Pobig | Donnerstag,November 14.2019

    Ich wohne mit meinem Partner zusammen.vor kurzen hatten wir uns getrennt.habe beim Jobcenter einen hart 4 Antrag geholt und war auf wohnungssuche.es hatten dann noch paar Unterlagen gefehlt.in der Zeit hatten wir uns wieder zusammen gerauft wegen den Kindern und hab mich beim jobcenter nicht mehr gemeldet was ein großer Fehler war.natürlich hatte ich vor 3 Wochen eine Ablehnung bekommen.das war mir aber klar.Jetzt ist es so schlimm geworden und möchte mich wirklich trennen und mit den Kindern weg ziehen.meine Frage.besteht neuer Anspruch wenn ich eine angemessene Wohnung mit den Kindern finde und es getrennte Haushalte gibt.?

  11. Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende
    Adriga | Montag,Dezember 09.2019

    Hallo ! Der Vater meines Kindes lebt in gleichen Haus. Es ist einem Haus mit mehrere Parteien. Würde ich trotzdem Hartz 4 bekommen ? Elterngeld ist bald aus und hab kein anderes Einkommen

  12. Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende
    Micaela | Montag,Januar 13.2020

    Beratungsstellen für Alleinerziehende Klar wenn man sich an die wendet dann ist das Problem gelöst 😂Dann hat man kein Kind mehr …Niemals an diese Stellen wenden!!!NiemalsEs seih denn man will sein Kind los werden

  13. Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende
    Alex Storm | Dienstag,April 21.2020

    Bin alleinerziehender Vater ,ich muss so lachen, so wie aussieht von Stadt kriegt mann keine Hilfe alles nur bla bla ,ein Rat für alle die eine Familie Gründen wollen lasst es bitte gibts nur Probleme Dankeschön Mit freundlichen Grüßen

  14. Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende
    Fendl Alexandra | Donnerstag,Juli 23.2020

    Ich bin Alleinerziehende Mama von vier Kindern zwei außer Haus!! Dann habe ich noch ein 14 und ein 9 Jahre alt Sohn!! Mein Sohn der 14 jahre lebt seit Mai in Griechenland weil ich nicht mehr fertig geworden bin 😭 Seid einerhalb Jahren bin ich in der Rente hatte Darm und Schlaganfall gehabt!! Ich habe eine Rente von 1300 Euro und das Kindergeld u UVG Leistungen!! Habe wohngeld beantragt und zotzalhilfe alles abgelehnt und habe noch Ausgaben Versicherung und und Strom Miete von 750 Euro u heizöl muss ich selber zahlen!! Jetzt möchten die das ich für Erziehung in Griechenland das bezahlen von 50 Euro!! Wo lebe ich von was soll ich das bezahlen!! Da soll ich nicht wieder krank werden 😭

  15. Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende
    Albina Yalmanci | Montag,September 14.2020

    Ich bin schwerhörig und 2 Kinder.Ich und mein Mann Trennung.ich wollte ein Wohnung.wo ich soll anmelden.bitte helfe mir

  16. Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende
    Ramona Pötter | Donnerstag,November 05.2020

    Ich bin 18 Jahre und lebe mit meinem schwer herzkranken 8monate alten Sohn, bei meiner Mutter, ich erhalte 204€ Kindergeld für ihn,300€ Elterngeld und 165€ Unterhaltsvorschuss, vom Sozialamt werden 2 Mietanteile übernommen und ich bekomme monatlich 13€ Sozialhilfe, ich lebe so von den Geldern meines Sohnes. …ist das normal?!

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