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Welche Versicherungen braucht ein Babysitter?

Relevante Versicherungen für Babysitter

Im Umgang mit Kindern können Unfälle und Schäden entstehen – davor ist kein Babysitter gefeit. Einmal zu stark getobt und der große Wohnzimmerspiegel gerät ins Wanken. Welche Versicherung schützen?

Der Ball fliegt rasend schnell durch das Wohnzimmer und trifft gekonnt das geplante Tor – 1:0 für den Babysitter. Bei diesem turbulenten Spielzug ging aber leider eine auf dem Couchtisch platzierte, hochpreisige Vase der Familie zu Bruch. Zum Glück sprechen wir in diesem Fall von einem materiellen Schaden, der verschmerzt und behoben werden kann. Aber von wem?

Optimaler Weise muss weder der Babysitter monatelang seinen Lohn zur Begleichung dieses Missgeschickes opfern, noch die Familie auf eine Vase verzichten oder für die Neu-Anschaffung selbst aufkommen. Dann existiert eine Versicherung, die den Schaden reguliert. Beim Babysitten sind zwei Versicherungen grundlegend relevant. Es handelt sich dabei um die Haftpflichtversicherung und die Unfallversicherung.

Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflicht ist eine Versicherung zur Abdeckung der Haftpflicht-Risiken als Privatperson in Alltagssituationen. Nach dem Bundesgesetzbuch § 823 gilt eine Schadensersatzpflicht: (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Sollte der Fußball-affine Babysitter eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, steht einer Regulierung des Schadens nichts im Wege. Dies gilt allerdings nur, wenn die nebenberufliche Tätigkeit laut Vertrag vereinbart ist bzw. beim privaten Babysitter Gefälligkeitsschäden in der Versicherung eingeschlossen sind. Dies verriet uns Michael Schwarz – Leiter für Sachversicherungen beim Finanz- und Vermögensberater MLP.

Für nebenberufliche Babysitter ist es also sinnvoll, die Erweiterung „Betreuung im Auftrag“ ihrer Haftpflichtversicherung vorzunehmen, in der auch die Verletzung des beaufsichtigten Kindes eingeschlossen ist.
Auch besteht in vielen Fällen ein Versicherungsschutz über die Auftrag gebende Familie. Betritt ein Nachbar während des Fußballspiels das Wohnzimmer und bekommt den von der Vase abprallenden Ball direkt ins Gesicht, ist der Babysitter oftmals über die Haftpflichtversicherung des Auftraggebers abgesichert.

Gesetzliche Unfallversicherung

Den weiteren, relevanten Versicherungsschutz des Babysitters umfasst die gesetzliche Unfallversicherung. Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) sind alle in Privathaushalten beschäftigten Personen unfallversichert. Ist der Babysitter fest angestellt, fällt er unter den Begriff der Haushaltshilfe und wird vom Arbeitgeber – der Familie – angemeldet. Auch die Kosten dieser Versicherung übernimmt die Familie. Im Kontext eines Minijobs in Privathaushalten nimmt sich die Minijobzentrale der Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen des Haushaltscheckverfahrens an.

Unser Versicherungsexperte Michael Schwarz weist in Punkto Unfallversicherung darauf hin, dass bei einer freiberuflichen Tätigkeit von Babysittern oder Tagesmüttern eine private Unfallversicherung in jedem Fall benötigt werde, da hier die gesetzliche Unfallversicherung nicht greife. Hat der Kinderbetreuer während seiner Tätigkeit einen Unfall, ist er nur so abgesichert, erklärt Schwarz.

Au-pair

Handelt es sich bei der betreuenden Person um ein Au-pair, ist die gastgebende Familie in Deutschland verpflichtet, für eine Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung Sorge zu tragen. Eine sogenannte Au-pair-Versicherung deckt diesen Schutz komplett ab. Wichtig ist, dass die Versicherung vor der Abreise des Au-pairs geschlossen wird, da der Versicherungsschutz bereits ab dem ersten Tag der Ankunft gültig sein muss.

Ein kleiner Tipp: Vergleichen Sie bei der Au-Pair-Versicherung den Beitrag und die Leistungen, denn wie bei anderen Versicherungen auch, unterscheiden sich die Tarife und Angebote deutlich.

Als Babysitter oder als Familie – empfehlenswert ist, sich im Vorfeld oder während der Tätigkeit oder genau JETZT über die genauen Rahmenbedingungen der eigenen Versicherungspolice zu informieren und diese, wenn nötig, zu erweitern.

 

* Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine individuelle Beratung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und allgemeine Gültigkeit.

 

Michael Schwarz_portaitZur Person Michael Schwarz

Michael Schwarz leitet die Sachversicherungen
bei dem Finanz- und Vermögensberater MLP.
MLP ist das führende unabhängige Beratungshaus
in Deutschland und unterstützt Privat- und Firmenkunden
in wirtschaftlichen und finanziellen Fragestellungen.





Kommentare
  1. Welche Versicherungen braucht ein Babysitter?
    Frank | Donnerstag,Februar 22.2018

    Hallo und danke für den tollen Artikel. Eine Berufshaftpflicht ist ein wichtiges Thema. Man muss sich richtig informieren.

  2. Welche Versicherungen braucht ein Babysitter?
    Klugman | Samstag,September 08.2018

    Es ist inspirierender artikel danke

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