So einfach das Engagieren eines Au-pairs auch ist, gibt es doch einige wichtige Voraussetzungen, die man als Gastfamilie erfüllen muss und sollte. Wir zeigen auf, was Sie rechtlich alles beachten müssen und wofür Sie mit der Einstellung eines Au-pairs die Verantwortung übernehmen.
Voraussetzungen seitens der Gastfamilie
Gastfamilie für ein Au-pair kann im Grunde jede Familie mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren werden. Vor allem Familien mit mehreren Kindern, in denen beide Elternteile berufstätig sind, kann ein Au-pair eine große Entlastung bieten. Als Au-pair dürfen Sie junge Menschen im Alter zwischen 17 und 27 Jahren anstellen. Zudem müssen angehende Gastfamilien die folgenden Anforderungen (rechte Spalte) erfüllen, bevor Sie ein Au-pair beschäftigen dürfen:
Verantwortlichkeiten der Gastfamilie
Die Aufgabe der Gastfamilie besteht vor allem darin, das Au-pair aktiv in die Familie einzubinden und sicherzustellen, dass es sich in seinem neuen Zuhause auf Zeit wohl fühlt. Während des Aufenthaltes sollte das Au-pair wie ein weiteres Familienmitglied mit der Gastfamilie zusammenleben und stets respektvoll und freundlich behandelt werden. Darüber hinaus ist die Gastfamilie dazu verpflichtet, dem Au-pair eine kostenlose Unterkunft, ausreichend Verpflegung und ein monatliches Taschengeld von mindestens 260 Euro zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen zu den monatlichen Kosten für ein Au-pair finden Sie hier.
Aufgaben des Au-pairs
Die Tätigkeiten, die in den Aufgabenbereich des Au-pairs fallen, müssen in der Regel unmittelbar mit den Kindern und deren Betreuung verknüpft sein. Au-pairs bringen Ihre Kinder beispielsweise zur Schule oder in die Kita, holen sie von dort wieder ab, begleiten sie zu Aktivitäten – zum Beispiel auf den Spielplatz oder zum Sportverein, räumen das Kinderzimmer auf und bereiten einfache Mahlzeiten für die Kinder zu.Des Weiteren kann das Au-pair nach Absprache leichte Tätigkeiten im Haushalt übernehmen.
Bitte beachten Sie: Ein Au-pair ist kein Ersatz für eine Haushaltshilfe und darf keine schweren Arbeiten im Haushalt, wie Fensterputzen, Entrümplung des Kellers oder die Reinigung der kompletten Wohnung, durchführen.
Arbeitszeiten & Urlaubsanspruch des Au-pairs
Die Arbeitszeit eines Au-pairs ist gesetzlich festgelegt und beträgt 30 Stunden pro Woche, aufgeteilt in maximal sechs Stunden pro Tag. Diese Stundenzahl darf nicht überschritten werden. Ist dies in Ausnahmen doch einmal der Fall, muss die Gastfamilie dem Au-pair einen entsprechenden Freizeitausgleich gewähren. Ein bis zwei Tage pro Woche sollte das Au-pair komplett von der Arbeit freigestellt sein. Mindestens einmal im Monat muss ein freier Sonntag gewährleistet werden. Des Weiteren stehen dem Au-pair vier freie Abende pro Woche zu.
Neben der Kinderbetreuung und der Hilfe im Haushalt sollte das Au-pair zudem die Möglichkeit bekommen, mehrere Stunden wöchentlich einen Sprachkurs zu besuchen. Zudem steht dem Au-pair bei einem Aufenthalt von zwölf Monaten vier Wochen bezahlter Urlaub zu. Bei kürzeren Aufenthalten hat es Anspruch auf zwei Tage Urlaub pro Monat.
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