Arbeitsvertrag

So sollte der Arbeitsvertrag mit Ihrem Alltagshelfer aussehen

Interview mit Fachanwältin für Arbeitsrecht

Reden ist Silber, Verträge sind Gold. Das gilt auch für die Anstellung Ihres Alltagshelfers, der Sie regelmäßig unterstützt. Hier geht's zum Mustervertrag.

Arbeitsvertrag

Oft sind sich Familien nicht darüber bewusst, dass sie mit dem Babysitter, der drei Abende in der Woche auf den Nachwuchs aufpasst, oder der Haushaltshilfe, die jeden Dienstag die Wohnung blitzblank putzt, ein richtiges Arbeitsverhältnis eingehen, das einen Anstellungsvertrag erfordert. In diesem Vertrag sollten die Rahmenbedingungen des Beschäftigungsverhältnisses geregelt sein. Wir zeigen, was in einem solchen Vertrag enthalten sein muss und haben mit Dr. Sandra Flämig, Fachanwältin für Arbeitsrecht, gesprochen!

>> Zum Mustervertrag

Titel

Wissenswertes zum Arbeitsvertrag

Dr. Sandra Flämig ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in Stuttgart. Sie erklärt, warum von einem Arbeitsvertrag Familien und Betreuer beiderseits profitieren und weiß, worauf man bei der Erstellung des Vertrages achten sollte.

Warum sind Anstellungsverträge für Betreuer so wichtig?

Ein Arbeitsvertrag ist schon deshalb wichtig, um den Betreuer bzw. den Alltagshelfer sozialversicherungsrechtlich abzusichern. Arbeitsvertrag heißt ja nicht nur, dass die Bedingungen, zu denen gearbeitet wird, festgehalten werden –  er macht auch deutlich, dass die Beschäftigung nicht „schwarz“ erfolgt. Es ist einfach für beide Parteien besser, da sie so ganz genau wissen, was gefordert und erwartet wird.

Inwiefern profitieren beide Seiten (Familie und Alltagshelfer) von einem solchen Vertrag?

Er schafft Klarheit über die To-dos. Bei Reinigungskräften haben sich genaue Putzpläne bewährt. Bei Tagesmüttern, Nannys und Babysittern sollten auch Erziehungsgrundsätze besprochen und schriftlich festgelegt werden. Immerhin wird ihnen das Allerheiligste – das eigene Kind – anvertraut. Da sollte von Anfang an ganz klar sein, was Eltern und Kinderbetreuer gegenseitig erwarten.

Worauf muss bei der Erstellung des Vertrages besonders geachtet werden?

Auf die Sozialversicherungspflicht (bei einem Minijob trägt der Arbeitgeber die Kosten dafür), auch Stundenumfang und Stundenlohn (wichtig: brutto oder netto?) müssen natürlich festgelegt werden. Eine Fahrtkostenvergütung ist zwar kein Muss, aber eine nette Geste der Alltagshilfe gegenüber. Außerdem: Kündigungsfristen, Probezeit, Festlegung der genauen Tätigkeiten, Urlaubsregelung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen (gilt alles auch für Minijobber, wird aber gern vergessen), Melde- und Nachweispflichten im Falle einer Krankheit und die Ausschlussfrist, die mindestens drei Monate betragen muss.

Welche Irrtümer existieren hinsichtlich Arbeitsverträgen für Alltagshelfer?

Oft denken beide Seiten, ein Minijob sei kein richtiges Arbeitsverhältnis. Es ist aber nur hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht des Arbeitnehmers besonders. Ansonsten ist es ein ganz normales Teilzeitarbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten. Denken Sie daran, dass bei der Forderung des Stundenlohnes der Arbeitnehmer oft netto im Kopf hat und der Arbeitgeber brutto. Üblich ist es, dass Bruttolöhne verhandelt werden. Wenn ein Alltagshelfer also 10 Euro netto/Stunde haben will, sollte er das ausdrücklich sagen.

Welche Unterschiede gibt es bei Anstellungsverträgen von Babysittern, Tierbetreuern oder Reinigungskräften?

Für Reinigungskräfte im Haushalt gibt es keinen tariflichen Mindestlohn. Es ist jedoch angemessen, sich am gesetzlichen Mindestlohn für Gebäudereiniger zu orientieren. Der liegt derzeit bei 10,05 Euro im Osten und bei 10,56 Euro im Westen. Für ausgebildete Hauswirtschafter oder Gebäudereiniger ist der Stundenlohn entsprechend höher – nach Tarif.

Bei Tagesmüttern und Babysittern sollte beachtet werden, dass diese für Schäden haften, die dem Kind in ihrer Obhut zustoßen. Sie sollten daher eine spezielle Haftpflichtversicherung haben – darum kann man sich auch gemeinsam mit den Eltern kümmern. Es muss auch die Frage geklärt werden, wer haftet, wenn das Kind, während es sich in der Obhut der Nanny befindet, einer anderen Person Schaden zufügt. Dann hat nämlich die Nanny die Aufsichtspflicht gegebenenfalls verletzt und kann daher haftbar gemacht werden.

Bei Tierbetreuern sieht es ähnlich aus. Während sie die Aufsichtspflicht über den Vierbeiner haben, tragen sie auch die Verantwortung für das Tier und Schäden, die durch das Tier entstehen.

Über Dr. Sandra Flämig

Dr. Sandra Flämig ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und leitet seit 2005 eine eigene Anwaltskanzlei in Stuttgart. Auf der Homepage ihrer Kanzlei betreibt Dr. Flämig einen eigenen Blog, auf dem sie jede Woche über aktuelle Fragen des Arbeitsrechts schreibt. In ihren Seminaren und Schulungen für Angestellte und Führungskräfte beweist sie regelmäßig, dass Jura keinesfalls trocken und langweilig sein muss.

Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine individuelle Rechtsberatung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und allgemeine Gültigkeit.

Weitere Artikel:

Arbeitsvertrag



Diesen Artikel kommentieren
*

*