Option: Ambulante Pflege
Diese ist die häufigste, weil beliebteste Form der Pflege, denn fast jeder Senior möchte in seinen eigenen vier Wänden bleiben und dort in Würde und am besten im Kreis der Familie altern. Der bedürftige Senior wird bei dieser Pflegevariante entweder von seinen Angehörigen allein umsorgt und gepflegt oder er nimmt zusätzlich bzw. ausschließlich externe Unterstützung in Anspruch. Ambulante Pflegedienste sind in Deutschland weit verbreitet (> 14.000) und leisten vor allem medizinische und pflegerische Hilfe. Sie unterstützen die ältere Generation aber auch tatkräftig im Haushalt und Alltag.
Ob die häusliche Pflege durch Angehörige oder Pflegedienste abgedeckt wird, hängt in der Regel von der Nähe zu den Verwandten und dem zeitlichen Aufwand ab. Wohnen keine Verwandten ums Eck und ist die Pflege ein- oder mehrmals täglich nötig, springen meist Pflegedienste ein. Die ambulante Pflege durch externe Dienstleister umfasst die Grundversorgung der Senioren, auch in Form einer Tages- und Nachtpflege – kann aber zudem eine allgemeine und hauswirtschaftliche Betreuung des Senioren sowie Verhinderungspflege abdecken. Professionelle Unterstützung ist vor allem dann nötig, wenn der ältere Mensch viele Dinge des Alltags nicht mehr alleine meistern oder das Haus nicht mehr verlassen kann.
Kosten der ambulanten Pflege
Doch wer kommt für die Kosten der ambulanten Pflege auf? Vor allem dann, wenn die Angehörigen nicht mehr regelmäßig aushelfen können. Während die Krankenkasse Aufwendungen im Zuge der Behandlungspflege (nach Krankheit, OP etc.) übernimmt, wird bei generellen Pflegemaßnahmen im Alter die Pflegekasse in Anspruch genommen. Sie deckt üblicherweise die Kosten für Pflegesachleistungen – z.B. die Bezahlung ambulanter Pflegedienste – sowie Pflegehilfsmittel und/oder zahlt dem Betroffenen Pflegegeld. Gut zu wissen: Auch Betreuungsleistungen, z.B. von Seniorenbetreuern, können durch die Pflegesachleistungen abgedeckt werden.
Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige direkt von der Kasse und kann auch frei über diese finanziellen Zuschüsse verfügen. In der Regel wird das Geld als eine Art Aufwandsentschädigung an die pflegende(n) Person(en) weitergereicht. Aber auch Seniorenbetreuer oder eine externe Hilfe im Haushalt können damit bezahlt werden. Die Höhe der finanziellen Zuschüsse seitens der Pflegekasse richtet sich nach dem bestätigten Pflegegrad, welcher vorher beantragt werden muss. Hier eine Übersicht über die seitens der Pflegekasse zu zahlenden monatlichen Höchstbeträge:
Pflegegrad | Pflegesachleistung | Pflegegeld |
---|---|---|
1 | 0 € | 125 € |
2 | 689 € | 316 € |
3 | 1.298 € | 545 € |
4 | 1.612 € | 728 € |
5 | 1.995 € | 901 € |
Auch eine Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld ist möglich, wenn es die Betreuung des Pflegebedürftigen optimiert – z.B. sind 70% Pflegesachleistungen, plus 30% Pflegegeld üblich. Wichtig für den Betroffen und dessen Familie ist: Decken die Zuschüsse der Pflegekasse die Kosten der häuslichen Pflege nicht, wird der Pflegebedürftige selbst pflichtig und es wird auf seine Rente/Einkommen und sein Vermögen zugegriffen. Reicht dies immer noch nicht aus, müssen seine Angehörigen die ausstehende Differenz begleichen.
Option: Pflegeheim
Für einige Senioren ist aufgrund von Krankheiten oder starken Handicaps ein selbständiges Wohnen nicht mehr möglich. Sie benötigen rund um die Uhr Hilfe und müssen stets auf Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten zugreifen können. In diesen Fällen bleibt die Unterbringung in einem Pflegeheim mit Rundumbetreuung oft die einzige Option. In Deutschland gibt es derzeit mehr als 14.500 Pflege- und Altenheime. Die Plätze in diesen sind jedoch rar gesät und die monatlichen Kosten alles andere als niedrig.
Pflegeheimkosten
Für einen Heimplatz ist monatlich ein sogenanntes Heimentgelt zu entrichten, welches die Unterkunft an sich sowie die Rundumversorgung deckelt. Dazu gehören u.a. die Kosten für die Unterkunft (Zimmer, Ausstattung etc.) und Verpflegung, das Personal sowie Investitionskosten, z.B. zur Erhaltung des Gebäudes. Diese monatlich anfallenden Pflegeheimkosten müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Die Rente und ebenso finanzielle Rücklagen, vorhandenes Eigentum, Aktien usw. werden zur Deckung der Kosten herangezogen. Gut zu wissen: Auch die Verwandten (z.B. Ehepartner, Kinder) sind bei Nichtdeckung des monatlichen Heimentgelts gesetzlich verpflichtet, einzuspringen und die ausstehenden Kosten zu begleichen.
Die Pflegekasse muss ausschließlich anfallende Pflegekosten übernehmen, z.B. für die pflegerische Betreuung im Heim. Die Pflegekasse deckt folglich nur einen Teil der Wohnheimkosten. Die finanzielle Beihilfe hängt auch hier wieder vom individuellen Pflegegrad des Betroffenen ab. Zum Abschluss ein kurzer Überblick über mögliche Monatszuschüsse der Pflegekasse:
Pflegegrad | Höhe der Leistung |
---|---|
1 | 125 € |
2 | 770 € |
3 | 1.262 € |
4 | 1.775 € |
5 | 2.005 € |
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