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Tierbetreuung steuerlich absetzen

Tierbetreuung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen

Seit knapp einem Jahr kann man die Betreuung eines Haustieres, sofern diese zu Hause stattfindet, von der Steuer absetzen. Dies zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. So braucht man sein Tier während des Urlaubes nicht in eine Tierpension geben und erspart ihm  dadurch eine Menge Stress.

Wohin mit dem Tier im Urlaub?

Welcher Tierbesitzer kennt das nicht? Man steht frierend im Regen und mustert neidisch die verlockenden Angebote des örtlichen Reisebüros. Zu gerne würde man umgehend einen Flug in eines der fernen, warmen und exotischen Länder buchen. Und während man vor seinem inneren Auge schon den Strand entlang schlendert, drängt sich hartnäckig das Bild des geliebten Mitbewohners auf vier Pfoten in den Vordergrund. Wer kümmert sich in der eigenen Abwesenheit liebevoll um den tierischen Freund und kann man sich einen Urlaub überhaupt noch leisten, wenn parallel dazu die Rechnung für den Tiersitter anfällt?

Wer sein Haustier nicht bei Familie oder Freunden unterbringen kann, ist oft auf externe Tierbetreuer angewiesen. Gerade bei Reptilien ist die Pflege des Tieres manchmal auch so speziell, dass man einfach einen Profi engagieren muss. Diese sind in der Regel nicht gerade  günstig und je länger die eigene Auszeit dauert, desto höher wird die Rechnung. Einen Fachmann oder eine Fachfrau für den geliebten, tierischen Mitbewohner zu finden, ist dank zahlreicher Vermittlungsportale wesentlich einfacher geworden. Egal, ob man eine Tierpension oder einen individuellen Tiersitter sucht.

Tierbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung

Wer in den Urlaub fährt und sein geliebtes Haustier in den eigenen vier Wänden betreuen lassen will während er auf Reisen ist, kann die Kosten unter dem Begriff „haushaltsnahe Dienstleistungen“ von der Steuer absetzen. Dazu zählt sowohl die Betreuung in der Wohnung oder im Haus, als auch die Anfahrt des Tiersitters. Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden Tiere als „Sache“ gehandelt, weshalb Arbeiten an ihnen absetzbar sind. Auch wenn dieser Begriff ernüchternd klingt, bringt es für die Halter etliche Vorteile. Denn die Betreuung eines Tieres im eigenen Heim ist nicht gerade billig. Dennoch hat es einige Vorteile: Das Tier ist einem geringeren Stressfaktor ausgesetzt – es muss weder einen „Umzug“ auf sich nehmen, noch muss es sich danach wieder an das zu Hause gewöhnen.

Wichtig ist, dass das Tier nicht von einem Elternteil oder einem Verwandten betreut wird, sondern von einer externen Kraft. Bis zu 20 Prozent der Lohnkosten kann man von der Einkommenssteuer anrechnen. Wichtig ist, dass jede Leistung eines selbstständig Tätigen mit einer Rechnung ausgestellt wird.

Zu den absetzbaren haushaltsnahen Dienstleistungen gehört, neben der Tierbetreuung, auch die Kinderbetreuung und die Beschäftigung einer Haushaltshilfe.

 

*Alle Angaben ohne Gewähr.

 

 



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