Sie haben eine Familie gefunden, die Sie bei der Arbeit im Haushalt unterstützen dürfen. Nun steht das Gehaltsgespräch mit Ihrem neuen Arbeitgeber an. Sie sind sich jedoch noch unsicher, wie viel Stundenlohn Sie als Haushaltshilfe in Ihrer Region einfordern können? Ermitteln Sie doch ein angemessenes Gehalt mithilfe unseres Stundenlohnrechners:
Der Stundenlohnrechner von Betreut.de berücksichtigt neben dem gesetzlichen Mindestlohn noch weitere Faktoren, die Ihren Stundenlohn als Haushaltshilfe beeinflussen: die Region, in der Sie arbeiten, die Jahre an Berufserfahrung, die Sie mitbringen sowie die wöchentliche Anzahl der Stunden, die Sie die Familie oder auch Einzelperson im Haushalt unterstützen.
Stundenlohnrechner: So einfach geht’s
Den passenden Stundenlohn als Haushaltshilfe in Ihrer Region zu ermitteln, ist ganz einfach:
1. Geben Sie im Stundenlohnrechner Ihre Postleitzahl in das dafür vorgesehene Feld ein.
2. Wählen Sie aus, wie viele Jahre Erfahrung Sie als Haushaltshilfe mitbringen und wie viele Stunden pro Woche Sie arbeiten werden.
3. Unser Stundenlohnrechner ermittelt anhand Ihrer Angaben den durchschnittlichen Verdienst einer Haushaltshilfe in Ihrer Region.
In nur wenigen Schritten können Sie so einen fairen Stundenlohn ermitteln, den Sie in der Gehaltsverhandlung mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber nennen können.
Was bestimmt noch den Lohn?
Ihr Gehalt als Haushhaltshilfe wird natürlich noch durch andere Faktoren bestimmt. Dazu zählt beispielsweise, ob Sie die benötigten Reinigungsmittel selbst mitbringen oder ob Sie auch schwerere und aufwändigere Aufgaben übernehmen – wie Fensterputzen oder Bügeln. Auch Ihr Anfahrtsweg zum Arbeitsplatz und die Größe des Haushaltes Ihres Arbeitgebers sollten sich entsprechend auf Ihr Gehalt auswirken.
Drei Tipps zum Vertrag & Verdienst
1. Wenn Sie regelmäßig als Haushaltshilfe bei einer Familie arbeiten und nicht selbstständig sind, muss diese Sie bei der Minijob-Zentrale anmelden. Dann sind Sie legal angestellt und außerdem auch über die Minijob-Zentrale unfallversichert.
2. Zudem sollte ein Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber die Rahmenbedingungen des Beschäftigungsverhältnisses regeln.
3. Um Ihr Gehalt weiter aufzustocken, können Sie natürlich auch Zusatzleistungen anbieten, die nicht zum Standardrepertoire einer Haushaltshilfe gehören. Diese Tätigkeiten können z.B. kleine Einkäufe oder Arbeiten im Garten sein.
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Seht geehrte Damen und Herren,Beim Berechnen des Stundenlohns einer „Haushaltshilfe“ in Ihrer obigen Abhandlung verwischen sich die Begriffe „Putzfrau“ und „Haushaltshilfe“ kommentarlos. Da bestehen aber gravierende Unterschiede:Eine Putzfrau ist nur(!) für’s Putzen zuständig.Von einer Haushaltshilfe allerdings wird eine sehr viel vielschichtigere Arbeit verlangt, d.h. dazu gehören auch das Kochen, Bügeln, Einkäufe, oft auch Kinderbetreuung, Putzen und vielleicht noch leichte Gartenarbeit.Da frage ich mich – weil sehr viel mehr Bereiche verantwortlich abzudecken sind – ob diese Tätigkeit als Haushaltshilfe nicht auch höher honoriert werden müsste.Haben Sie dazu auch Berechnungsgrundlagen?Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe!Mit freundlichen Grüßen – Frauke Todorski
Liebe Frau Todorski,
vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihre Frage. Es stimmt natürlich, dass zwischen der umgangssprachlich verwendete Begriff „Putzfrau“ etwas anderes meint als der der „Haushaltshilfe“. Eine Haushaltshilfe kann sehr viel mehr Aufgaben mit in ihr Repertoire aufnehmen und somit selbstverständlich einen höheren Stundenlohn verlangen. Einige Ideen haben wir hier zusammengefasst: http://magazin.betreut.de/8-zusatzleistungen-einer-haushaltshilfe/ Wir nehmen Ihren Gedanken, diese Zusatzleistungen in unseren Stundenlohnrechner zu integrieren, gern mit auf!
Besten Dank dafür und viele Grüße – Ihr Redaktionsteam
Ich finde nirgends die Unterscheidung bei der Berechnung des Stundenlohns bei Festanstellung auf 450 Euro-Basis (Urlaub, Fortzahlung im Krankheitsfall…) und sporadischer Arbeit. Meine Haushaltshilfe, die einen Minijobs-Vertrag hat, vergleicht ihren Stundenlohn mit dem, den sie zuvor auf die Hand bekommen hat. Das ist doch unsinnig, oder?
Im Prinzip ja, denn es fallen Abgaben an, z.B. Rentenversicherung. Mehr Infos gibt es hier.
Ich bin Mikael ich habe hauzalthilfe gearbaitet habe ich 5 jare enfarung fershidens Lamd .ich spreche turkish rusish und spanish deutsh winiga wen sie jemand benotigen bite melden.
Dann schauen Sie doch bitte direkt auf unserem Portal nach Jobs in Ihrer Region!