Erlaubnispflicht nach § 11 des Tierschutzgesetzes

Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz

Wichtig für Tierbetreuer

Wann und für wen gilt die Erlaubnispflicht für Tierbetreuung? Ein Tierrechtsanwalt beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema Erlaubnispflicht und Sachkundenachweis für Tierbetreuer.

Tierschutzgesetz

Erlaubnispflicht – was ist das?

Wer beruflich als Tierbetreuer oder -trainer arbeiten möchte, benötigt laut §11 des deutschen Tierschutzgesetzes eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Tierbetreuung. Dies schließt sowohl die gewerbsmäßige Zucht als auch die gewerbsmäßige Haltung von Wirbeltieren ein und gilt ebenso für private – nicht aber mobile – Tierbetreuer und Züchter sowie für Tierpensionen und Hundetagestätten.

Wichtig: Per Gesetz werden die mobilen Tierbetreuer nicht explizit erfasst, was einer Art Regelungslücke gleichkommt. Viele Veterinärsämter sehen jedoch Vergleichbarkeiten mit dem mobilen gewerbsmäßigen Hundetrainer und verlangen daher eine Erlaubnis. Es ist somit ratsam, im Zweifelsfall den Kontakt zum zuständigen Veterinärsamt zu suchen und zu fragen, was genau verlangt wird.

Welche Tierbetreuer benötigen eine Erlaubnis?

Laut § 11 Abs. 1 des deutschen Tierschutzgesetzes fällt jeder, der gewerbsmäßig ein Tier betreut, unter die Erlaubnispflicht. Die Art des Beschäftigungsverhältnisses – ob Sie selbstständig sind und auf Rechnung arbeiten oder über die Minijobzentrale angemeldet sind – spielt dabei keine Rolle.

Andreas Ackenheil ist Gründer einer Kanzlei für Tierrecht in Mainz und seit Jahren auf das Thema Recht rund ums Tier spezialisiert. Er erklärt: „Gewerbsmäßig bedeutet, dass die Tätigkeit selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Ein entsprechendes Indiz für die Gewerblichkeit ist also die Bezahlung des Tierbetreuers oder -trainers für seine Tätigkeit. Wer also zweimal pro Woche den Hund des Nachbarn gegen Entgelt ausführt, handelt laut der Definition gewerblich. Wer hingegen ab und zu in unregelmäßigen Abständen Nachbars Hund ausführt und hierfür nichts erhält, außer dem Spaß am Gassigehen, handelt regelmäßig, jedoch nicht gewerblich.“

Wie stelle ich den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis stellen?

Für die Erteilung der Erlaubnis müssen Tierbetreuer sich an das örtlich zuständige Veterinäramt wenden. Einzureichen sind dort zum einen der schriftliche Antrag und ein Nachweis über entsprechende Fachkenntnisse. Eine Mustervorlage für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes finden Sie beispielsweise hier.

Da die zuständige Behörde den Antrag nach eigenem Ermessen bearbeitet, empfiehlt Ackenheil, neben den geforderten Dokumenten nach Möglichkeit weitere Unterlagen einzureichen, beispielsweise:

  • umfassender Lebenslauf
  • Beschreibung der Räume/Örtlichkeiten, in denen die Tätigkeit durchgeführt wird
  • Beschreibung der Art und des Umfangs der Tätigkeit
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweise über die Zuverlässigkeit (z.B. Praktikumszeugnisse, Nachweis über eine entsprechende Ausbildung etc.)

Auf diese Weise können Sachbearbeiter sich ein umfassenderes Bild von der Fachkenntnis des Tierbetreuers machen. Tierbetreuer können somit ihre Chancen auf Erteilung der Erlaubnis verbessern. Sobald der Antrag von der zuständigen Behörde geprüft und die Erlaubnis erteilt wurde, darf mit der Ausübung der Tätigkeit begonnen werden – nicht vorher. In der Regel erhalten Sie innerhalb von vier Monaten nach Eingang des Antrags einen schriftlichen Bescheid darüber, ob Ihnen die Erlaubnis erteilt oder verweigert wird. Je nach Fall kann die zuständige Behörde die Frist um bis zu zwei weitere Monate verlängern.

Auf welche Arten können Tierbetreuer den Sachkundenachweis erbringen?

Der Nachweis über die vorhandene Fachkenntnis dient dazu, festzustellen, ob jemand, der als Tierbetreuer, Tierpfleger oder Tiertrainer berufsmäßig mit Tieren arbeitet, über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.

1. ENTSPRECHENDE BERUFSAUSBILDUNG

In der Regel, so Ackenheil, erfolgt der Sachkundenachweis auf Grund einer entsprechenden beruflichen Ausbildung. Eine Ausbildung als Tierpfleger/in, Tiermedizinische/r Fachangestellte/r oder als Hundefachwirt/in dient beispielsweise als ein solcher Nachweis.

2. TEILNAHME AN EINEM LEHRGANG

„Diejenigen Antragsteller, die nicht über eine solche Ausbildung verfügen, können die Sachkunde über eine erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang der IHK Potsdam zum Hundeerzieher und Verhaltensberater IHK, der Landestierärztekammer Schleswig-Holstein oder der Fachakademie für Hundetrainer in Köln nachweisen“, empfiehlt Ackenheil.

3. NACHWEISBARE BERUFSERFAHRUNG

Da jedoch längst nicht jeder Tierbetreuer in der Nähe eines Lehrgangsortes wohnt und aufgrund der Entfernung eine unverhältnismäßig weite Anreise auf sich nehmen müsste, kann der Sachkundenachweis auch auf andere Weise erbracht werden.

„Die Sachkunde kann auch durch den Nachweis der jahrelangen Berufserfahrung nebst geeigneter Weiterbildung durch Vorlage von Abschlusszeugnissen, Fortbildungsnachweisen, Beschreibung der bisherigen Tätigkeiten etc. anerkannt werden“, so Ackenheil. „Wenn sich Veterinärämter weigern, dies anzuerkennen, werden sie gerichtlich hierzu verpflichtet werden müssen. Eine Behörde muss gegenüber dem Bürger immer verhältnismäßig entscheiden, was hier für diesen Fall nicht gewährleistet wäre.“

Tierschutzgesetz

Über Andreas Ackenheil

Andreas Ackenheil ist Rechtsanwalt und Gründer der Ackenheil Anwaltskanzlei – Kanzlei für Tierrecht mit Sitz bei Mainz. Seine Kanzlei ist seit Jahrzehnten auf die Themengebiete Recht rund ums Tier spezialisiert und bundesweit tätig. Sie vertritt u.a. Tierhalter, Züchter, Tierärzte, Hundeschulen und -tagesstätten, Hundetrainer sowie Vereine, Verbände und Stiftungen in allen Fragen des Tierrechts (Pferderecht, Hunderecht, Tierarzthaftung, Recht rund um das Tier). Auch in Funk und Fernsehen ist er als Tierrechtsexperte anerkannt. Seine Leidenschaft gilt insbesondere seinen drei Hunden.

Weitere nützliche Artikel:

Tierschutzgesetz





Kommentare
  1. Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz
    Sabine Giebeler | Sonntag,Januar 08.2017

    HalloNun bin ich doch etwas verwirrt.Welchen Sachkunde Nachweis brauche ich als Hundebetreuer?Ich habe den grossen Sachkunde Nachweis, welcher mich berechtigt sog. Gefährliche Hunde zu führen.Dafür musste ich keine Ausbildung oder dergleichen machen.Gibt es da noch einen anderen?Gruss Sabine

  2. Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz
    Ch. | Samstag,Februar 18.2017

    Das frage ich mich auch. Ich wollte den Sachkundenachweis zum Halten gefährlicher Hunde machen, auch wenn ich selbst einen „Normalo“-Hund halte. Meine Nachfrage beim Veterinäramt ergab, dass dies wohl nichts mit dem Sachkundenachweis nach Paragraph 11 zutun hätte und sie den Nachweis zum Halten gefährlicher Hunde nicht abnehmen, leider auch keine Hundeschule hier in meiner Gegend. Bei jeglicher Ausbildung, die mit Tieren zutun hat, macht man diesen Sachkundenachweis nach P. 11 automatisch mit. So ganz steige ich da auch nicht hinter.

  3. Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz
    Jen | Freitag,April 28.2017

    Hallo,Gilt das auch, wenn man nur füttert und Gassi geht? Grüße

  4. Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz
    Franziska | Dienstag,Mai 16.2017

    Das habe ich mich auch gefragt ob man das braucht wenn man nur ab und zu mal mit einem Hund gassi geht und füttert oder mit Katzen spielt und füttert? Oder kann man das so machen wenn man privat Erfahrung mit Hunden und Katzen hat?Mfg

  5. Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz
    Andre | Samstag,Juni 24.2017

    Den Sachkundenachweis habe ich in der Handwerkskammer abgelegt.Es gibt dafür einen Kurs und zwei Prüfungen.Das ganze kostet auch.Infos dazu findet man auf der Website der Handwerkskammer Potsdam.

  6. Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz
    Sandra H. | Montag,Juli 10.2017

    Vor kurzem habe ich hier gelesen, dass man keine Erlaubnis nach §11 braucht, wenn man nur einen Hund betreut. Allerdings kann ich dazu nichts mehr finden.Ist das noch so?Herzlichen DankVGSandra

  7. Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz
    Sara | Dienstag,Juli 11.2017

    Guten Tag. Vor kurzem habe ich einen Artikel gelesen, in dem es darum ging, dass keine Erlaubnis nach §11 notwendig ist, wenn man privat nur einen Hund betreut. Leider kann ich diesen nicht mehr finden. Ist diese Ausnahme richtig? Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.

  8. Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz
    Katrin Lewandowski | Freitag,Juli 28.2017

    Am besten wenden Sie sich mit Ihren Fachfragen bitte direkt an den Autor und Rechtsanwalt Andreas Ackenheil. Hier sind seine Kontaktdaten: Andreas Ackenheil, Telefon 06136 762833, E-Mail: info@ackenheil-anwaltskanzlei.de

  9. Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz
    Silvia Fuchs-Harnack | Donnerstag,Oktober 12.2017

    Sehr geehrter Herr Ackenheil,ich habe die Begleithundeprüfung 2004 in Niederbayern abgelegt und war aktiv im Schäferhunde- und Dobermannverein tätig.Genügt das für die Erlaubnispflicht nach § 11 des Tierschutzgesetzes ?Besten Dank und GrüßeSilvia Fuchs-H.

  10. Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz
    Cornelia GILLERT | Dienstag,Januar 30.2018

    Ich möchte gewerblich einen Hundehort eröffnen ,sehen ob es die geeignete Arbeit ist für mich und notfalls beenden ,wenn ich vor der Sachkundeprüfung eröffne ,gibt es dann Strafen ??

  11. Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz
    Jasmin Plath | Donnerstag,Februar 01.2018

    Halloich habe den Tierheilpraktiker gemacht und werde jetzt noch den Hundepsychologen machen, reicht das für die Erlaubnispflicht nach § 11 des Tierschutzgesetz.Danke im VorausMit freundlichen Grüßen Jasmin Plath

  12. Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz
    Camilla Pollitt | Freitag,März 02.2018

    Hallo,Ich habe in Schweden eine Schulische Ausbildung im Bereich Landwirtschaft mit dem Schwerpunkt Hund abgeschlossen. Diese Ausbildung beinhaltet die Tiermedizin, Rassenkunde, Hundewissenschaft, Hundetraining, Landwirtschaft/Tiere in der Landwirtschaft und Biologie des Tieres sowie auch die Tierschutzgesetze.Mit der Ausbildung kann ich in Schweden Hundetrainer oder Hundepflegerin werden, muesste ich fuer Deutschland einen weiteren Kurs belegen, um in dem Bereich arbeiten zu koennen und wenn dem so ist, wie lange wuerde so ein Kurs etwa dauern? Mit freundlichen Gruessen,Camilla

  13. Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz
    Charleen Greiner-Stürmer | Dienstag,August 07.2018

    Hallo, muss ich eine Sachkunde absolvieren, wenn ich in der Ausbildung zur tiermed. Fachangestellten bin?Wie weit benötige ich für die Aufzucht und auswilderung von Wildtieren eine Sachkunde?

  14. Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz
    Kai Noesen | Freitag,August 24.2018

    Hi, ich nemme ab und zu Reptilien bei mir auf, aus dibersen Gründen.Jetzt pflege ich die so dass die wieder vermittelbar sind, und gebe sie dann gegen eine kleine Schutzgebühr in ab und hoffe dass es den Tieren bei den neuen Besitzern besser geht.Jetzt kommt das Veterinäramt und verbietet es mir, da ich keinen Paragraph 11 besitze. Ich mache es ja für den Tierschutz, jetzt untersagt es das Tierschutzgestz es aber, muss ich wirklich diesen 11er machen um ab und zu Tieren zuhelfen

  15. Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz
    Ulrike Höhne | Dienstag,Dezember 04.2018

    Hallo,ich übernehme seit Jahren ehrenamtliche Tätigkeiten im Tierschutz, dem ich in Umkreis von ca. 50 km Vor- und Nachkontrollen für Tierschutzorganisationen mache. Ich habe ein eigenes Rudel von 5 Hunden. Alle Hunde kommen aus dem Tierschutz. Nun möchte ich gern im nächsten Jahr ein bis zwei Pflegestellen für Hunde zur Sozialisierung und Weitervermittlung einrichten. Jetzt meine Frage: benötige ich hierzu eine Erlaubnis bzw. eine Qualifikation? Ich freue mich auf eine Antwort. LG

  16. Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz
    Constanze | Dienstag,April 02.2019

    Ich wollte mich schlau machen zum Thema Paragraph 11, allerdings scheint er für mich gar nicht zuzutreffen.. Ich mochte ein Miezenmobil in’s Leben rufen, was im Klartext bedeutet, dass ich gewerbsmäßig zu Leuten nach Hause fahre, um deren Katzen zu betreuen und zu versorgen, wenn diese nicht zuhause sind. Also kein Hunde ausbilden oder ausführen… Brauche ich nun diesen Schein ja oder nein?

  17. Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz
    Inci | Sonntag,Juli 28.2019

    Hi, schaut doch mal in der Hundeakademie Köln, dort habe ich auch meinen Paragraph 11 gemacht. Es gibt dort verschiedene Lehrgänge. Jede Gemeinde/Stadt hat unterschiedliche Auflagen. Einige wollen zu dem Kurs noch ein Praktikum im Tierheim oder beim Tierarzt. Ich hoffe ihr findet antworten. Zusätzlich müsst ihr aufpassen, wenn Ihr Hunde betreut, muss ein Gewerbe angemeldet werden, sonst ist es „schwarzarbeit“. Lg inci

  18. Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz
    Dorina Ohme | Sonntag,August 18.2019

    Wenn ich Katzen unregelmässig verpflegen in Ihrem Zuhause, keine Betreuung muss ich da auch diese Bescheinigung haben?Viele Grüsse Dorina

  19. Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz
    Ratina | Freitag,September 13.2019

    Hallo, ich habe beim Tierarzt gearbeitet und bin in Verschiedenen Tierschutz Organisationen. War Pflegestelle, mache Vor – und Nachkontrollen, bin auf Fahrketten mit dabei und habe mit meinen Hunden Prüfungen und Körungen abgelegt ( im VDH) Habe einen eigenen geschützten Zwingernamen ( war Hobbymäßig, da nur 4Würfe in über 10 Jahren).Wenn ich ab und zu mal Gassiegehe, muss ich den Schein beantragen? Und reichen meine Kenntnisse aus und auch die Nachweise für den 11er ?Liebe Grüße, Ratina

  20. Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz
    sonja-nicole | Sonntag,Dezember 15.2019

    Was für Nachweise und Genehmigungen braucht man um als Ehrenamtler ab und an mit seinem Hund oder Pony in ein Seniorenheim zu gehen?

  21. Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz
    Mazi | Mittwoch,Februar 26.2020

    § 11 Abs. 1 des deutschen Tierschutzgesetzes gilt für jeden, der gewerbsmäßig ein Tier betreut! Also nicht für Leute, die mal eben aus Lust und Laune unentgeltlich Tiere vorübergehend betreuen z.B. indem sie einen Hund aus dem Tierheim gassiführen.

  22. Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz
    Renate Jansen | Samstag,April 04.2020

    Dazu habe ich mal eine Frage… Bei mir war das Veterinäramt im Sommer 2018 und hat den Betrieb geprüft. Ich habe den Antrag par. 11 tschg gestellt und alle Unterlagen eingereicht. Ich bin gel. Tierpflegerin und habe seit 2007 eine Hundepension.Bis heute habe ich aber keinen Bescheid bekommen. Habe ich dennoch dann die Erlaubnis? Mfg Renate

  23. Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz
    Anja Malkmus | Samstag,Mai 23.2020

    Ich bin ausgebildete Mantrailing Instructorin. Kann ich nur für diesen Bereich den 11er beantragen?

Diesen Artikel kommentieren
*

*